Levítico 25

DEU1912

1 Und der HERR|strong="H3068" redete|strong="H1696" mit Mose|strong="H4872" auf dem Berge|strong="H2022" Sinai|strong="H5514" und sprach|strong="H0559":

2 Rede|strong="H1696" mit den Kindern|strong="H1121" Israel|strong="H3478" und sprich|strong="H0559" zu ihnen: Wenn ihr in das Land|strong="H0776" kommt|strong="H0935", das ich euch geben werde|strong="H5414", so soll das Land|strong="H0776" seinen Sabbat|strong="H7676" dem HERRN|strong="H3068" feiern|strong="H7673",

3 daß du sechs|strong="H8337" Jahre|strong="H8141" dein Feld|strong="H7704" besäest|strong="H2232" und sechs|strong="H8337" Jahre|strong="H8141" deinen Weinberg|strong="H3754" beschneidest|strong="H2168" und sammelst|strong="H0622" die Früchte|strong="H8393" ein|strong="H0622";

4 aber im siebenten|strong="H7637" Jahr|strong="H8141" soll das Land|strong="H0776" seinen großen|strong="H7677" Sabbat|strong="H7676" dem HERRN|strong="H3068" feiern|strong="H7676", darin du dein Feld|strong="H7704" nicht besäen|strong="H2232" noch deinen Weinberg|strong="H3754" beschneiden sollst|strong="H2168".

5 Was aber von selber nach deiner Ernte|strong="H7105" wächst|strong="H5599", sollst du nicht ernten|strong="H7114", und die Trauben|strong="H6025", so ohne deine Arbeit wachsen|strong="H5139", sollst du nicht lesen|strong="H1219", dieweil es ein Sabbatjahr|strong="H7677" des Landes|strong="H0776" ist.

6 Aber was das Land|strong="H0776" während seines Sabbats|strong="H7676" trägt, davon sollt ihr essen|strong="H0402", du und dein Knecht|strong="H5650", deine Magd|strong="H0519", dein Tagelöhner|strong="H7916", dein Beisaß|strong="H8453", dein Fremdling|strong="H1481" bei dir,

7 dein Vieh|strong="H0929" und die Tiere|strong="H2416" in deinem Lande|strong="H0776"; alle Früchte|strong="H8393" sollen Speise sein|strong="H0398".

8 Und du sollst zählen|strong="H5608" solcher Sabbatjahre|strong="H7676" sieben|strong="H7651", daß sieben|strong="H7651" Jahre|strong="H8141" siebenmal|strong="H7651" gezählt werden, und die Zeit|strong="H3117" der sieben|strong="H7651" Sabbatjahre|strong="H7676" mache neunundvierzig|strong="H8672" Jahre|strong="H8141".

9 Da sollst du die Posaune|strong="H7782" lassen blasen|strong="H5674" durch all euer Land|strong="H0776" am zehnten|strong="H6218" Tage des siebenten|strong="H7637" Monats|strong="H2320", eben am Tage|strong="H3117" der Versöhnung|strong="H3725".

10 Und ihr sollt das fünfzigste|strong="H2572" Jahr|strong="H8141" heiligen|strong="H6942" und sollt ein Freijahr|strong="H1865" ausrufen|strong="H7121" im Lande|strong="H0776" allen, die darin wohnen|strong="H3427"; denn es ist euer Halljahr|strong="H3104". Da soll ein jeglicher|strong="H0376" bei euch wieder|strong="H7725" zu seiner Habe|strong="H0272" und zu seinem Geschlecht|strong="H4940" kommen|strong="H7725";

11 denn das fünfzigste|strong="H2572" Jahr|strong="H8141" ist euer Halljahr|strong="H3104". Ihr sollt nicht säen|strong="H2232", auch was von selber wächst|strong="H5599", nicht ernten|strong="H7114", auch was ohne Arbeit wächst|strong="H5139" im Weinberge, nicht lesen|strong="H1219";

12 denn das Halljahr|strong="H3104" soll unter euch heilig|strong="H6944" sein. Ihr sollt aber essen|strong="H0398", was das Feld|strong="H7704" trägt|strong="H8393".

13 Das ist das Halljahr|strong="H3104", da jedermann|strong="H0376" wieder|strong="H7725" zu dem Seinen|strong="H0272" kommen|strong="H7725" soll.

14 Wenn du nun etwas|strong="H4465" deinem Nächsten|strong="H5997" verkaufst|strong="H4376" oder ihm|strong="H5997" etwas abkaufst|strong="H3027", soll keiner|strong="H0376" seinen Bruder|strong="H0251" übervorteilen|strong="H3238",

15 sondern nach|strong="H0310" der Zahl|strong="H4557" der Jahre|strong="H8141" vom Halljahr|strong="H3104" an|strong="H0310" sollst du es von ihm|strong="H5997" kaufen|strong="H7069"; und was die Jahre|strong="H8141" hernach tragen mögen|strong="H8393", so hoch|strong="H4557" soll er dir's verkaufen|strong="H4376".

16 Nach|strong="H6310" der Menge|strong="H7230" der Jahre|strong="H8141" sollst du den Kauf|strong="H4736" steigern|strong="H7235", und nach|strong="H6310" der wenigen|strong="H4591" der Jahre|strong="H8141" sollst du den Kauf|strong="H4736" verringern|strong="H4591"; denn er soll dir's, nach dem|strong="H4557" es tragen mag|strong="H8393", verkaufen|strong="H4376".

17 So übervorteile|strong="H3238" nun keiner|strong="H0376" seinen Nächsten|strong="H5997", sondern fürchte|strong="H3372" dich vor deinem Gott|strong="H0430"; denn ich bin der HERR|strong="H3068", euer Gott|strong="H0430".

18 Darum tut|strong="H6213" nach meinen Satzungen|strong="H2708" und haltet|strong="H8104" meine Rechte|strong="H4941", daß ihr darnach tut|strong="H6213", auf daß ihr im Lande|strong="H0776" sicher|strong="H0983" wohnen möget|strong="H3427".

19 Denn das Land|strong="H0776" soll euch seine Früchte|strong="H6529" geben|strong="H5414", daß ihr zu essen|strong="H0398" genug|strong="H7648" habet und sicher|strong="H0983" darin wohnt|strong="H3427".

20 Und ob du würdest sagen|strong="H0559": Was sollen wir essen|strong="H0398" im siebenten|strong="H7637" Jahr|strong="H8141"? denn wir säen|strong="H2232" nicht, so sammeln|strong="H0622" wir auch kein Getreide|strong="H8393" ein|strong="H0622":

21 da will ich meinem Segen|strong="H1293" über euch im sechsten|strong="H8345" Jahr|strong="H8141" gebieten|strong="H6680", das er soll dreier|strong="H7969" Jahr|strong="H8141" Getreide|strong="H8393" machen|strong="H6213",

22 daß ihr säet|strong="H2232" im achten|strong="H8066" Jahr|strong="H8141" und von dem alten|strong="H3465" Getreide|strong="H8393" esset|strong="H0398" bis in das neunte|strong="H8671" Jahr|strong="H8141", daß ihr vom alten|strong="H3465" esset|strong="H0398", bis wieder neues Getreide|strong="H8393" kommt|strong="H0935".

23 Darum sollt ihr das Land|strong="H0776" nicht verkaufen|strong="H4376" für immer|strong="H6783"; denn das Land|strong="H0776" ist mein, und ihr seid Fremdlinge|strong="H1616" und Gäste|strong="H8453" vor mir.

24 Und sollt in all eurem|strong="H0272" Lande|strong="H0776" das Land|strong="H0776" zu lösen|strong="H1353" geben|strong="H5414".

25 Wenn dein Bruder|strong="H0251" verarmt|strong="H4134", und verkauft|strong="H4376" dir seine Habe|strong="H0272", und sein nächster|strong="H7138" Verwandter|strong="H1350" kommt|strong="H0935" zu ihm, daß er's löse, so soll er's lösen|strong="H1350", was sein Bruder|strong="H0251" verkauft hat|strong="H4465".

26 Wenn aber jemand|strong="H0376" keinen Löser|strong="H1350" hat und kann|strong="H5381" mit seiner Hand|strong="H3027" so viel|strong="H1767" zuwege bringen|strong="H4672", daß er's löse|strong="H1353",

27 so soll er rechnen|strong="H2803" von dem Jahr|strong="H8141", da er's verkauft hat|strong="H4465", und was noch übrig ist|strong="H5736", dem Käufer|strong="H0376" wiedergeben|strong="H7725" und also wieder|strong="H7725" zu seiner Habe|strong="H0272" kommen|strong="H7725".

28 Kann aber seine Hand|strong="H3027" nicht so viel|strong="H1767" finden|strong="H4672", daß er's ihm wiedergebe|strong="H7725", so soll, was er verkauft hat|strong="H4465", in der Hand|strong="H3027" des Käufers|strong="H7069" bleiben bis zum Halljahr|strong="H8141"; in demselben|strong="H3104" soll es frei werden|strong="H3318" und er wieder|strong="H7725" zu seiner Habe|strong="H0272" kommen|strong="H7725".

29 Wer|strong="H0376" ein Wohnhaus|strong="H4186" verkauft|strong="H4376" in einer Stadt|strong="H5892" mit Mauern|strong="H2346", der hat ein ganzes|strong="H8552" Jahr|strong="H8141" Frist, dasselbe wieder zu lösen|strong="H1353"; das soll die Zeit|strong="H3117" sein, darin er es lösen|strong="H1353" kann.

30 Wo er's aber nicht löst|strong="H1350", ehe denn das ganze|strong="H8549" Jahr|strong="H8141" um ist|strong="H4390", so soll's|strong="H1004" der Käufer|strong="H7069" für immer|strong="H6783" behalten|strong="H6965" und seine Nachkommen|strong="H1755", und es soll nicht frei werden|strong="H3318" im Halljahr|strong="H3104".

31 Ist's aber ein Haus|strong="H1004" auf dem Dorfe|strong="H2691", um das|strong="H5439" keine Mauer|strong="H2346" ist, das soll man dem Feld|strong="H7704" des Landes|strong="H0776" gleich rechnen|strong="H2803", und es soll können los werden|strong="H1353" und im Halljahr|strong="H3104" frei werden|strong="H3318".

32 Die Städte|strong="H5892" der Leviten|strong="H3881" aber, nämlich die Häuser|strong="H1004" in den Städten|strong="H5892", darin ihre Habe|strong="H0272" ist, können immerdar|strong="H5769" gelöst werden|strong="H1353".

33 Wer etwas von den Leviten|strong="H3881" löst|strong="H1350", der soll's verlassen|strong="H3318" im Halljahr|strong="H3104", es sei Haus|strong="H1004" oder Stadt|strong="H5892", das er besessen hat|strong="H0272"; denn die Häuser|strong="H1004" in den Städten|strong="H5892" der Leviten|strong="H3881" sind ihre Habe|strong="H0272" unter|strong="H8432" den Kindern|strong="H1121" Israel|strong="H3478".

34 Aber das Feld|strong="H7704" vor|strong="H4054" ihren Städten|strong="H5892" soll man nicht verkaufen|strong="H4376"; denn das ist ihr Eigentum|strong="H0272" ewiglich|strong="H5769".

35 Wenn dein Bruder|strong="H0251" verarmt|strong="H4134" und neben dir abnimmt|strong="H3027", so sollst du ihn aufnehmen|strong="H2388" als einen Fremdling|strong="H1616" oder Gast|strong="H8453", daß er lebe|strong="H2416" neben dir,

36 und sollst nicht Zinsen|strong="H5392" von ihm nehmen|strong="H3947" noch Wucher|strong="H8636", sondern sollst dich vor deinem Gott|strong="H0430" fürchten|strong="H3372", auf daß dein Bruder|strong="H0251" neben dir leben könne|strong="H2416".

37 Denn du sollst ihm dein Geld|strong="H3701" nicht auf Zinsen|strong="H5392" leihen|strong="H5414" noch deine Speise|strong="H0400" auf Wucher|strong="H4768" austun|strong="H5414".

38 Denn ich bin der HERR|strong="H3068", euer Gott|strong="H0430", der euch aus Ägyptenland|strong="H4714" geführt hat|strong="H3318", daß ich euch das Land|strong="H0776" Kanaan|strong="H3667" gäbe|strong="H5414" und euer Gott|strong="H0430" wäre.

39 Wenn dein Bruder|strong="H0251" verarmt|strong="H4134" neben dir und verkauft sich|strong="H4376" dir, so sollst du ihn nicht lassen dienen|strong="H5647" als|strong="H5656" einen Leibeigenen|strong="H5650";

40 sondern wie ein Tagelöhner|strong="H7916" und Gast|strong="H8453" soll er bei dir sein und bis an das Halljahr|strong="H8141" bei dir dienen|strong="H5647".

41 Dann soll er von dir frei ausgehen|strong="H3318" und seine Kinder|strong="H1121" mit ihm und soll wiederkommen|strong="H7725" zu seinem Geschlecht|strong="H4940" und zu seiner Väter|strong="H0001" Habe|strong="H0272".

42 Denn sie sind meine Knechte|strong="H5650", die ich aus Ägyptenland|strong="H4714" geführt habe|strong="H3318"; darum soll man sie nicht auf leibeigene|strong="H5650" Weise|strong="H4466" verkaufen|strong="H4376".

43 Und sollst nicht mit Strenge|strong="H6531" über sie herrschen|strong="H7287", sondern dich fürchten|strong="H3372" vor deinem Gott|strong="H0430".

44 Willst du aber leibeigene Knechte|strong="H5650" und Mägde|strong="H0519" haben, so sollst du sie kaufen|strong="H7069" von den Heiden|strong="H1471", die um|strong="H5439" euch her|strong="H5439" sind,

45 und auch von den Kindern|strong="H1121" der Gäste|strong="H8453", die Fremdlinge|strong="H1481" unter euch sind, und von ihren Nachkommen|strong="H4940", die sie bei euch in eurem Land|strong="H0776" zeugen|strong="H3205"; dieselben mögt ihr zu eigen|strong="H0272" haben

46 und sollt sie besitzen|strong="H5157" und eure Kinder|strong="H1121" nach|strong="H0310" euch zum Eigentum|strong="H0272" für und für|strong="H3423"; die sollt ihr leibeigene Knechte sein lassen|strong="H5647". Aber von euren Brüdern|strong="H0251", den Kindern|strong="H1121" Israel|strong="H3478", soll keiner|strong="H0376" über den andern|strong="H0251" herrschen|strong="H7287" mit Strenge|strong="H6531".

47 Wenn irgend ein Fremdling|strong="H1616" oder Gast|strong="H8453" bei dir zunimmt|strong="H5381" und dein Bruder|strong="H0251" neben ihm verarmt|strong="H4134" und sich dem Fremdling|strong="H1616" oder Gast|strong="H8453" bei dir oder jemand von seinem|strong="H4940" Stamm|strong="H6133" verkauft|strong="H4376",

48 so soll er nach|strong="H0310" seinem Verkaufen|strong="H4376" Recht|strong="H1353" haben, wieder frei zu werden, und es mag ihn jemand|strong="H0259" unter seinen Brüdern|strong="H0251" lösen|strong="H1350",

49 oder sein Vetter|strong="H1730" oder Vetters|strong="H1730" Sohn|strong="H1121" oder sonst ein Blutsfreund|strong="H1320" seines Geschlechts|strong="H4940"; oder so seine Hand|strong="H3027" so viel erwirbt|strong="H5381", so soll er selbst sich lösen|strong="H1350".

50 Und soll mit seinem Käufer|strong="H7069" rechnen|strong="H2803" von dem Jahr|strong="H8141" an, da er sich verkauft hatte|strong="H4376", bis aufs Halljahr|strong="H8141"; und das Geld|strong="H3701", darum er sich verkauft hat|strong="H4465", soll nach der Zahl|strong="H4557" der Jahre|strong="H8141" gerechnet werden, als wäre er die ganze Zeit|strong="H3117" Tagelöhner|strong="H7916" bei ihm gewesen.

51 Sind noch viele|strong="H7227" Jahre|strong="H8141" bis an das Halljahr, so soll er nach|strong="H6310" denselben desto mehr zu seiner Lösung|strong="H1353" wiedergeben|strong="H7725" von dem Gelde|strong="H3701" darum er gekauft ist|strong="H4736".

52 Sind aber wenig|strong="H4592" Jahre|strong="H8141" übrig|strong="H7604" bis ans Halljahr|strong="H8141", so soll er auch darnach|strong="H6310" wiedergeben|strong="H7725" zu seiner Lösung|strong="H1353".

53 Als Tagelöhner|strong="H7916" soll er von Jahr|strong="H8141" zu Jahr|strong="H8141" bei ihm sein, und sollst nicht lassen|strong="H7287" mit Strenge|strong="H6531" über ihn herrschen|strong="H7287" vor deinen Augen|strong="H5869".

54 Wird er aber auf diese Weise sich nicht lösen|strong="H1350", so soll er im Halljahr|strong="H8141" frei ausgehen|strong="H3318" und seine Kinder|strong="H1121" mit ihm.

55 Denn die Kinder|strong="H1121" Israel|strong="H3478" sind meine Knechte|strong="H5650", die|strong="H5650" ich aus Ägyptenland|strong="H4714" geführt habe|strong="H3318". Ich bin der HERR|strong="H3068", euer Gott|strong="H0430".

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