1 Und der erste|strong="H0259" Tag des siebenten|strong="H7637" Monats|strong="H2320" soll bei euch heilig|strong="H6944" heißen, daß ihr zusammenkommt|strong="H4744"; keine Dienstarbeit|strong="H5656" sollt ihr da tun|strong="H6213"-es ist euer Drommetentag|strong="H8643"-
2 und sollt Brandopfer|strong="H5930" tun|strong="H6213" zum süßen|strong="H5207" Geruch|strong="H7381" dem HERRN|strong="H3068": einen|strong="H0259" jungen|strong="H1121" Farren|strong="H6499", einen|strong="H0259" Widder|strong="H0352", sieben|strong="H7651" jährige|strong="H1121" Lämmer|strong="H3532" ohne Fehl|strong="H8549";
3 dazu ihr Speisopfer|strong="H4503": drei|strong="H7969" Zehntel|strong="H6241" Semmelmehl|strong="H5560", mit Öl|strong="H8081" gemengt|strong="H1101", zu dem Farren|strong="H6499", zwei|strong="H8147" Zehntel|strong="H6241" zu dem Widder|strong="H0352",
4 und ein|strong="H0259" Zehntel|strong="H6241" auf ein|strong="H0259" jegliches Lamm|strong="H3532" der sieben|strong="H7651" Lämmer|strong="H3532";
5 auch einen|strong="H0259" Ziegenbock|strong="H8163" zum Sündopfer|strong="H2403", euch zu versöhnen|strong="H3722"-
6 außer dem Brandopfer|strong="H5930" des Monats|strong="H2320" und seinem Speisopfer|strong="H4503" und außer dem täglichen|strong="H8548" Brandopfer|strong="H5930" mit seinem Speisopfer|strong="H4503" und mit seinem Trankopfer|strong="H5262", wie es recht|strong="H4941" ist -, zum süßen|strong="H5207" Geruch|strong="H7381". Das ist ein Opfer|strong="H0801" dem HERRN|strong="H3068".
7 Der zehnte|strong="H6218" Tag des siebenten|strong="H7637" Monats|strong="H2320" soll bei euch auch heilig|strong="H6944" heißen, daß ihr zusammenkommt|strong="H4744"; und sollt eure Leiber|strong="H5315" kasteien|strong="H6031" und keine Arbeit|strong="H4399" da tun|strong="H6213",
8 sondern Brandopfer|strong="H5930" dem HERRN|strong="H3068" zum süßen|strong="H5207" Geruch|strong="H7381" opfern|strong="H7126": einen|strong="H0259" jungen|strong="H1241" Farren|strong="H6499", einen|strong="H0259" Widder|strong="H0352", sieben|strong="H7651" jährige|strong="H1121" Lämmer|strong="H3532" ohne Fehl|strong="H8549";
9 mit ihren Speisopfern|strong="H4503": drei|strong="H7969" Zehntel|strong="H6241" Semmelmehl|strong="H5560", mit Öl|strong="H8081" gemengt|strong="H1101", zu dem Farren|strong="H6499", zwei|strong="H8147" Zehntel|strong="H6241" zu dem|strong="H0259" Widder|strong="H0352",
10 und ein Zehntel|strong="H6241" je zu einem|strong="H0259" Lamm|strong="H3532" der sieben|strong="H7651" Lämmer|strong="H3532";
11 dazu einen|strong="H0259" Ziegenbock|strong="H8163" zum Sündopfer|strong="H2403", außer dem Sündopfer|strong="H2403" der Versöhnung|strong="H3725" und dem täglichen|strong="H8548" Brandopfer|strong="H5930" mit seinem Speisopfer|strong="H4503" und mit ihrem Trankopfer|strong="H5262".
12 Der fünfzehnte|strong="H2568" Tag|strong="H3117" des siebenten|strong="H7637" Monats|strong="H2320" soll bei euch heilig|strong="H6944" heißen, daß ihr zusammenkommt|strong="H4744"; keine Dienstarbeit|strong="H5656" sollt ihr an dem tun|strong="H6213" und sollt dem HERRN|strong="H3068" sieben|strong="H7651" Tage|strong="H3117" feiern|strong="H2282"
13 und sollt dem HERRN Brandopfer|strong="H5930" tun|strong="H7126" zum Opfer|strong="H0801" des süßen|strong="H5207" Geruchs|strong="H7381" dem HERRN|strong="H3068": dreizehn|strong="H7969" junge|strong="H1121" Farren|strong="H6499", zwei|strong="H8147" Widder|strong="H0352"; vierzehn|strong="H0702" jährige|strong="H1121" Lämmer|strong="H3532" ohne Fehl|strong="H8549";
14 samt ihrem Speisopfer|strong="H4503": drei|strong="H7969" Zehntel|strong="H6241" Semmelmehl|strong="H5560", mit Öl|strong="H8081" gemengt|strong="H1101", je zu einem|strong="H0259" der dreizehn|strong="H7969" Farren|strong="H6499", zwei|strong="H8147" Zehntel|strong="H6241" je|strong="H8147" zu einem|strong="H0259" Widder|strong="H0352",
15 und ein Zehntel|strong="H6241" je zu einem|strong="H0259" der vierzehn|strong="H0702" Lämmer|strong="H3532";
16 dazu einen|strong="H0259" Ziegenbock|strong="H8163" zum Sündopfer|strong="H2403", -außer dem täglichen|strong="H8548" Brandopfer|strong="H5930" mit seinem Speisopfer|strong="H4503" und seinem Trankopfer|strong="H5262".
17 Am zweiten|strong="H8145" Tage|strong="H3117": zwölf|strong="H8147" junge|strong="H1121" Farren|strong="H6499", zwei|strong="H8147" Widder|strong="H0352", vierzehn|strong="H0702" jährige|strong="H1121" Lämmer|strong="H3532" ohne Fehl|strong="H8549";
18 mit ihrem Speisopfer|strong="H4503" und Trankopfer|strong="H5262" zu den Farren|strong="H6499", zu den Widdern|strong="H0352" und zu den Lämmern|strong="H3532" in ihrer Zahl|strong="H4557", wie es recht ist|strong="H4941";
19 dazu einen|strong="H0259" Ziegenbock|strong="H8163" zum Sündopfer|strong="H2403", außer dem täglichen|strong="H8548" Brandopfer|strong="H5930" mit seinem Speisopfer|strong="H4503" und mit ihrem Trankopfer|strong="H5262".
20 Am dritten|strong="H7992" Tage|strong="H3117": elf|strong="H6249" Farren|strong="H6499", zwei|strong="H8147" Widder|strong="H0352", vierzehn|strong="H0702" jährige|strong="H1121" Lämmer|strong="H3532" ohne Fehl|strong="H8549";
21 mit ihrem Speisopfer|strong="H4503" und Trankopfer|strong="H5262" zu den Farren|strong="H6499", zu den Widdern|strong="H0352" und zu den Lämmern|strong="H3532" in ihrer Zahl|strong="H4557", wie es recht ist|strong="H4941";
22 dazu einen|strong="H0259" Ziegenbock|strong="H8163" zum Sündopfer|strong="H2403", außer dem täglichen|strong="H8548" Brandopfer|strong="H5930" mit seinem Speisopfer|strong="H4503" und mit ihrem Trankopfer|strong="H5262".
23 Am vierten|strong="H7243" Tage|strong="H3117": Zehn|strong="H6235" Farren|strong="H6499", zwei|strong="H8147" Widder|strong="H0352", vierzehn|strong="H0702" jährige|strong="H1121" Lämmer|strong="H3532" ohne Fehl|strong="H8549";
24 samt ihren Speisopfern|strong="H4503" und Trankopfern|strong="H5262" zu den Farren|strong="H6499", zu den Widdern|strong="H0352" und zu den Lämmern|strong="H3532" in ihrer Zahl|strong="H4557", wie es recht ist|strong="H4941";
25 dazu einen|strong="H0259" Ziegenbock|strong="H8163" zum Sündopfer|strong="H2403", außer dem täglichen|strong="H8548" Brandopfer|strong="H5930" mit seinem Speisopfer|strong="H4503" und mit ihrem Trankopfer|strong="H5262".
26 Am fünften|strong="H2549" Tage|strong="H3117": neun|strong="H8672" Farren|strong="H6499", zwei|strong="H8147" Widder|strong="H0352", vierzehn|strong="H0702" jährige|strong="H1121" Lämmer|strong="H3532" ohne Fehl|strong="H8549";
27 samt ihren Speisopfern|strong="H4503" und Trankopfern|strong="H5262" zu den Farren|strong="H6499", zu den Widdern|strong="H0352" und zu den Lämmern|strong="H3532" in ihrer Zahl|strong="H4557", wie es recht ist|strong="H4941";
28 dazu einen|strong="H0259" Ziegenbock|strong="H8163" zum Sündopfer|strong="H2403", außer dem täglichen|strong="H8548" Brandopfer|strong="H5930" mit seinem Speisopfer|strong="H4503" und mit ihrem Trankopfer|strong="H5262".
29 Am sechsten|strong="H8345" Tage|strong="H3117": acht|strong="H8083" Farren|strong="H6499", zwei|strong="H8147" Widder|strong="H0352", vierzehn|strong="H0702" jährige|strong="H1121" Lämmer|strong="H3532" ohne Fehl|strong="H8549";
30 samt ihren Speisopfern|strong="H4503" und Trankopfern|strong="H5262" zu den Farren|strong="H6499", zu den Widdern|strong="H0352" und zu den Lämmern|strong="H3532" in ihrer Zahl|strong="H4557", wie es recht ist|strong="H4941";
31 dazu einen|strong="H0259" Ziegenbock|strong="H8163" zum Sündopfer|strong="H2403", außer dem täglichen|strong="H8548" Brandopfer|strong="H5930" mit seinem Speisopfer|strong="H4503" und mit ihrem Trankopfer|strong="H5262".
32 Am siebenten|strong="H7637" Tage|strong="H3117": sieben|strong="H7651" Farren|strong="H6499", zwei|strong="H8147" Widder|strong="H0352", vierzehn|strong="H0702" jährige|strong="H1121" Lämmer|strong="H3532" ohne Fehl|strong="H8549";
33 samt ihren Speisopfern|strong="H4503" und Trankopfern|strong="H5262" zu den Farren|strong="H6499", zu den Widdern|strong="H0352" und zu den Lämmern|strong="H3532" in ihrer Zahl|strong="H4557", wie es recht ist|strong="H4941";
34 dazu einen|strong="H0259" Ziegenbock|strong="H8163" zum Sündopfer|strong="H2403", außer dem täglichen|strong="H8548" Brandopfer|strong="H5930" mit seinem Speisopfer|strong="H4503" und mit ihrem Trankopfer|strong="H5262".
35 Am achten|strong="H8066" soll der Tag|strong="H3117" der Versammlung|strong="H6116" sein; keine Dienstarbeit|strong="H5656" sollt ihr da tun|strong="H6213"
36 und sollt Brandopfer|strong="H5930" opfern|strong="H7126" zum Opfer|strong="H0801" des süßen|strong="H5207" Geruchs|strong="H7381" dem HERRN|strong="H3068": einen|strong="H0259" Farren|strong="H6499", einen|strong="H0259" Widder|strong="H0352", sieben|strong="H7651" jährige|strong="H1121" Lämmer|strong="H3532" ohne Fehl|strong="H8549";
37 samt ihren Speisopfern|strong="H4503" und Trankopfern|strong="H5262" zu den Farren|strong="H6499", zu den Widdern|strong="H0352" und zu den Lämmern|strong="H3532" in ihrer Zahl|strong="H4557", wie es recht ist|strong="H4941";
38 dazu einen|strong="H0259" Bock|strong="H8163" zum Sündopfer|strong="H2403", außer dem täglichen|strong="H8548" Brandopfer|strong="H5930" mit seinem Speisopfer|strong="H4503" und mit ihrem Trankopfer|strong="H5262".
39 Solches sollt ihr dem HERRN|strong="H3068" tun|strong="H6213" auf eure Feste|strong="H4150", außerdem, was ihr gelobt|strong="H5088" und freiwillig gebt|strong="H5071" zu Brandopfern|strong="H5930", Speisopfern|strong="H4503", Trankopfern|strong="H5262" und Dankopfern|strong="H8002".
40 [30:1] Und Mose|strong="H4872" sagte|strong="H0559" den Kindern|strong="H1121" Israel|strong="H3478" alles, was ihm|strong="H4872" der HERR|strong="H3068" geboten hatte|strong="H6680".