1 Und der HERR|strong="H3068" redete|strong="H1696" mit Mose|strong="H4872" und Aaron|strong="H0175" und sprach|strong="H0559":
2 Diese Weise|strong="H2708" soll ein Gesetz|strong="H8451" sein, das der HERR|strong="H3068" geboten hat|strong="H6680" und gesagt|strong="H0559": Sage|strong="H1696" den Kindern|strong="H1121" Israel|strong="H3478", daß sie zu dir führen|strong="H3947" ein rötliche|strong="H0122" Kuh|strong="H6510" ohne Gebrechen|strong="H3971", an der kein Fehl|strong="H8549" sei und auf die noch nie ein|strong="H3808" Joch|strong="H5923" gekommen ist|strong="H5927".
3 Und gebt|strong="H5414" sie dem Priester|strong="H3548" Eleasar|strong="H0499"; der soll sie hinaus|strong="H3318" vor|strong="H2351" das Lager|strong="H4264" führen|strong="H3318" und daselbst vor|strong="H6440" ihm schlachten lassen|strong="H7819".
4 Und Eleasar|strong="H0499", der Priester|strong="H3548", soll von ihrem Blut|strong="H1818" mit seinem Finger|strong="H0676" nehmen|strong="H3947" und stracks|strong="H5227" gegen|strong="H6440" die Hütte|strong="H0168" des Stifts|strong="H4150" siebenmal|strong="H7651" sprengen|strong="H5137"
5 und die Kuh|strong="H6510" vor ihm|strong="H5869" verbrennen lassen|strong="H8313", beides, ihr Fell|strong="H5785" und ihr Fleisch|strong="H1320", dazu ihr Blut|strong="H1818" samt ihrem Mist|strong="H6569".
6 Und der Priester|strong="H3548" soll Zedernholz|strong="H0730" und Isop|strong="H0231" und scharlachrote|strong="H8438" Wolle nehmen|strong="H3947" und auf|strong="H8432" die brennende|strong="H8316" Kuh|strong="H6510" werfen|strong="H7993"
7 und|strong="H3548" soll seine Kleider|strong="H0899" waschen|strong="H3526" und seinen Leib|strong="H1320" mit Wasser|strong="H4325" baden|strong="H7364" und darnach|strong="H0310" ins Lager|strong="H4264" gehen|strong="H0935" und|strong="H3548" unrein sein|strong="H2930" bis an den Abend|strong="H6153".
8 Und der sie verbrannt hat|strong="H8313", soll auch seine Kleider|strong="H0899" mit Wasser|strong="H4325" waschen|strong="H3526" und seinen Leib|strong="H1320" in Wasser|strong="H4325" baden|strong="H7364" und unrein sein|strong="H2930" bis an den Abend|strong="H6153".
9 Und ein reiner|strong="H2889" Mann|strong="H0376" soll die Asche|strong="H0665" von der Kuh|strong="H6510" aufraffen|strong="H0622" und sie schütten|strong="H3240" draußen|strong="H2351" vor dem Lager|strong="H4264" an eine reine|strong="H2889" Stätte|strong="H4725", daß sie daselbst verwahrt werde|strong="H4931" für die Gemeinde|strong="H5712" der Kinder|strong="H1121" Israel|strong="H3478" zum Sprengwasser|strong="H5079"; denn es ist ein Sündopfer|strong="H2403".
10 Und derselbe, der die Asche|strong="H0665" der Kuh|strong="H6510" aufgerafft hat|strong="H0622", soll seine Kleider|strong="H0899" waschen|strong="H3526" und unrein sein|strong="H2930" bis an den Abend|strong="H6153". Dies soll ein ewiges|strong="H5769" Recht|strong="H2708" sein den Kindern|strong="H1121" Israel|strong="H3478" und den Fremdlingen|strong="H1616", die unter|strong="H8432" euch wohnen|strong="H1481".
11 Wer nun irgend einen toten|strong="H4191" Menschen|strong="H0120" anrührt|strong="H5060", der wird sieben|strong="H7651" Tage|strong="H3117" unrein sein|strong="H2930".
12 Der soll sich hiermit entsündigen|strong="H2398" am dritten|strong="H7992" Tage|strong="H3117" und am siebenten|strong="H7637" Tage|strong="H3117", so wird er rein|strong="H2891"; und wo er sich nicht am dritten|strong="H7992" Tage|strong="H3117" und am siebenten|strong="H7637" Tage|strong="H3117" entsündigt|strong="H2398", so wird er nicht rein werden|strong="H2891".
13 Wenn aber jemand irgend einen toten|strong="H4191" Menschen|strong="H0120" anrührt|strong="H5060" und sich nicht entsündigen wollte|strong="H2398", der verunreinigt|strong="H2930" die Wohnung|strong="H4908" des HERRN|strong="H3068", und solche Seele|strong="H5315" soll ausgerottet werden|strong="H3772" aus Israel|strong="H3478". Darum daß das Sprengwasser|strong="H5079" nicht über ihn gesprengt ist|strong="H2236", so ist er unrein|strong="H2931"; seine Unreinigkeit|strong="H2932" bleibt an ihm.
14 Das ist das Gesetz|strong="H8451": Wenn ein Mensch|strong="H0120" in der Hütte|strong="H0168" stirbt|strong="H4191", soll jeder, der in|strong="H0935" die Hütte|strong="H0168" geht|strong="H0935" und wer in der Hütte|strong="H0168" ist, unrein sein|strong="H2930" sieben|strong="H7651" Tage|strong="H3117".
15 Und alles offene|strong="H6605" Gerät|strong="H3627", das keinen Deckel|strong="H6781" noch Band|strong="H6616" hat, ist unrein|strong="H2931".
16 Auch wer anrührt|strong="H5060" auf dem Felde|strong="H6440" einen, der erschlagen ist|strong="H2491" mit dem Schwert|strong="H2719", oder einen Toten|strong="H4191" oder eines Menschen|strong="H0120" Gebein|strong="H6106" oder ein Grab|strong="H6913", der ist unrein|strong="H2930" sieben|strong="H7651" Tage|strong="H3117".
17 So sollen sie nun für den Unreinen|strong="H2931" nehmen|strong="H3947" Asche|strong="H6083" von diesem verbrannten|strong="H8316" Sündopfer|strong="H2403" und fließendes|strong="H2416" Wasser|strong="H4325" darauf tun|strong="H5414" in ein Gefäß|strong="H3627".
18 Und ein reiner|strong="H2889" Mann|strong="H0376" soll Isop|strong="H0231" nehmen|strong="H3947" und ins Wasser|strong="H4325" tauchen|strong="H2881" und die Hütte|strong="H0168" besprengen|strong="H5137" und alle Geräte|strong="H3627" und alle Seelen|strong="H5315", die darin sind; also auch den, der eines Toten Gebein|strong="H6106" oder einen Erschlagenen|strong="H2491" oder Toten|strong="H4191" oder ein Grab|strong="H6913" angerührt hat|strong="H5060".
19 Es soll aber der Reine|strong="H2889" den Unreinen|strong="H2931" am dritten|strong="H7992" Tage|strong="H3117" und am siebenten|strong="H7637" Tage|strong="H3117" entsündigen|strong="H5137"; und er soll seine Kleider|strong="H0899" waschen|strong="H3526" und sich mit Wasser|strong="H4325" baden|strong="H7364", so wird|strong="H2891" er am Abend|strong="H6153" rein|strong="H2891".
20 Welcher|strong="H0376" aber unrein sein|strong="H2930" wird und sich nicht entsündigen will|strong="H2398", des Seele|strong="H5315" soll ausgerottet werden|strong="H3772" aus|strong="H8432" der Gemeinde|strong="H6951"; denn er hat das Heiligtum|strong="H4720" des HERRN|strong="H3068" verunreinigt|strong="H2930" und ist mit Sprengwasser|strong="H5079" nicht besprengt|strong="H2236"; darum ist er unrein|strong="H2931".
21 Und dies soll ihnen ein ewiges|strong="H5769" Recht|strong="H2708" sein. Und der auch, der mit dem Sprengwasser|strong="H5079" gesprengt hat|strong="H5137", soll seine Kleider|strong="H0899" waschen|strong="H3526"; und wer das Sprengwasser|strong="H5079" anrührt|strong="H5060", der soll unrein sein|strong="H2930" bis an den Abend|strong="H6153".
22 Und alles, was der Unreine|strong="H2931" anrührt|strong="H5060", wird unrein werden|strong="H2930"; und welche Seele|strong="H5315" ihn anrühren wird|strong="H5060", soll unrein sein|strong="H2930" bis an den Abend|strong="H6153".