Êxodo 22

DEU1912

1 [21:37] Wenn jemand|strong="H0376" einen Ochsen|strong="H7794" oder ein Schaf|strong="H7716" stiehlt|strong="H1589" und schlachtet's|strong="H2873" oder verkauft's|strong="H4376", der soll fünf|strong="H2568" Ochsen|strong="H1241" für einen Ochsen|strong="H7794" wiedergeben|strong="H7999" und vier|strong="H0702" Schafe|strong="H6629" für ein Schaf|strong="H7716".

2 [22:1] Wenn ein Dieb|strong="H1590" ergriffen wird|strong="H4672", daß er einbricht|strong="H4290", und wird dabei geschlagen|strong="H5221", daß er stirbt|strong="H4191", so soll man kein Blutgericht|strong="H1818" über jenen lassen gehen.

3 [22:2] Ist aber die Sonne|strong="H8121" über ihn aufgegangen|strong="H2224", so soll man das Blutgericht|strong="H1818" gehen lassen. Es soll aber ein Dieb wiedererstatten|strong="H7999"; hat er nichts, so verkaufe man|strong="H4376" ihn um seinen Diebstahl|strong="H1591".

4 [22:3] Findet man|strong="H4672" aber bei ihm|strong="H3027" den Diebstahl|strong="H1591" lebendig|strong="H2416", es sei ein Ochse|strong="H7794", Esel|strong="H2543" oder Schaf|strong="H7716", so soll er's zwiefältig|strong="H8147" wiedergeben|strong="H7999".

5 [22:4] Wenn jemand|strong="H0376" einen Acker|strong="H7704" oder Weinberg|strong="H3754" beschädigt|strong="H1197", daß er sein Vieh|strong="H1165" läßt Schaden tun|strong="H1197" in eines andern|strong="H0312" Acker|strong="H7704", der soll von dem Besten|strong="H4315" auf seinem Acker|strong="H7704" und Weinberg|strong="H3754" wiedererstatten|strong="H7999".

6 [22:5] Wenn ein Feuer|strong="H0784" auskommt|strong="H3318" und ergreift|strong="H4672" die Dornen|strong="H6975" und verbrennt|strong="H0398" die Garben|strong="H1430" oder Getreide|strong="H7054", das noch steht, oder den Acker|strong="H7704", so soll der wiedererstatten|strong="H7999", der das Feuer|strong="H1200" angezündet hat|strong="H1197".

7 [22:6] Wenn jemand|strong="H0376" seinem Nächsten|strong="H7453" Geld|strong="H3701" oder Geräte|strong="H3627" zu bewahren|strong="H8104" gibt|strong="H5414", und es wird demselben|strong="H0376" aus seinem Hause|strong="H1004" gestohlen|strong="H1589": findet man|strong="H4672" den Dieb|strong="H1590", so soll er's zwiefältig|strong="H8147" wiedergeben|strong="H7999";

8 [22:7] findet man|strong="H4672" aber den Dieb|strong="H1590" nicht|strong="H3808", so soll man den Hauswirt|strong="H1004" vor die “Götter|strong="H0430"” bringen|strong="H7126", ob er nicht seine Hand|strong="H3027" habe an seines Nächsten|strong="H7453" Habe|strong="H4399" gelegt|strong="H7971".

9 [22:8] Wo einer den andern beschuldigt|strong="H0559" um irgend ein|strong="H1697" Unrecht|strong="H6588", es sei um Ochsen|strong="H7794" oder Esel|strong="H2543" oder Schaf|strong="H7716" oder Kleider|strong="H8008" oder allerlei, das verloren ist|strong="H0009", so soll beider|strong="H8147" Sache|strong="H1697" vor die “Götter|strong="H0430"” kommen|strong="H0935". Welchen die “Götter|strong="H0430"” verdammen|strong="H7561", der soll's zwiefältig|strong="H8147" seinem Nächsten|strong="H7453" wiedergeben|strong="H7999".

10 [22:9] Wenn jemand|strong="H0376" seinem Nächsten|strong="H7453" einen Esel|strong="H2543" oder Ochsen|strong="H7794" oder ein Schaf|strong="H7716" oder irgend ein Vieh|strong="H0929" zu bewahren|strong="H8104" gibt|strong="H5414", und es stirbt|strong="H4191" ihm oder wird beschädigt|strong="H7665" oder wird ihm weggetrieben|strong="H7617", daß es niemand sieht|strong="H7200",

11 [22:10] so soll man's unter ihnen|strong="H8147" auf einen Eid|strong="H7621" bei dem HERRN|strong="H3068" kommen lassen, ob er nicht habe seine Hand|strong="H3027" an seines Nächsten|strong="H7453" Habe|strong="H4399" gelegt|strong="H7971"; und des Gutes Herr|strong="H1167" soll's annehmen|strong="H3947", also daß jener nicht bezahlen müsse|strong="H7999".

12 [22:11] Stiehlt's|strong="H1589" ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem Herrn|strong="H1167" bezahlen|strong="H7999".

13 [22:12] Wird es aber zerrissen|strong="H2963", soll er Zeugnis|strong="H5707" davon bringen|strong="H0935" und|strong="H2966" nicht bezahlen|strong="H7999".

14 [22:13] Wenn's jemand|strong="H0376" von seinem Nächsten|strong="H7453" entlehnt|strong="H7592", und es wird beschädigt|strong="H7665" oder stirbt|strong="H4191", daß sein Herr|strong="H1167" nicht dabei|strong="H5973" ist, so soll er's bezahlen|strong="H7999".

15 [22:14] Ist sein Herr|strong="H1167" aber dabei, soll er's nicht bezahlen|strong="H7999", so er's um sein Geld|strong="H7939" gedingt hat|strong="H0935".

16 [22:15] Wenn jemand|strong="H0376" eine Jungfrau|strong="H1330" beredet|strong="H6601", die noch nicht verlobt ist|strong="H0781", und bei ihr schläft|strong="H7901", der soll ihr geben ihre Morgengabe|strong="H4117" und sie zum Weibe haben|strong="H0802".

17 [22:16] Weigert sich|strong="H3985" aber ihr Vater|strong="H0001", sie ihm zu geben|strong="H5414", soll er Geld|strong="H3701" darwägen|strong="H8254", wieviel einer Jungfrau|strong="H1330" zur Morgengabe gebührt|strong="H4119".

18 [22:17] Die Zauberinnen|strong="H3784" sollst du nicht leben lassen|strong="H2421".

19 [22:18] Wer bei einem Vieh|strong="H0929" liegt|strong="H7901", der soll|strong="H4191" des Todes sterben|strong="H4191".

20 [22:19] Wer den Göttern|strong="H0430" opfert|strong="H2076" und nicht dem HERRN|strong="H3068" allein|strong="H1115", der sei verbannt|strong="H2763".

21 [22:20] Die Fremdlinge|strong="H1616" sollst du nicht schinden|strong="H3238" noch unterdrücken|strong="H3905"; denn ihr seid auch Fremdlinge|strong="H1616" in Ägyptenland|strong="H4714" gewesen.

22 [22:21] Ihr sollt keine Witwen|strong="H0490" und Waisen|strong="H3490" bedrängen|strong="H6031".

23 [22:22] Wirst|strong="H0518" du sie bedrängen|strong="H6031", so werden|strong="H6817" sie zu mir schreien|strong="H6817", und ich werde|strong="H8085" ihr Schreien|strong="H6818" erhören|strong="H8085";

24 [22:23] so wird mein Zorn|strong="H0639" ergrimmen|strong="H2734", daß ich euch mit dem Schwert|strong="H2719" töte|strong="H2026" und eure Weiber|strong="H0802" Witwen|strong="H0490" und eure Kinder|strong="H1121" Waisen|strong="H3490" werden.

25 [22:24] Wenn du Geld|strong="H3701" leihst|strong="H3867" einem aus meinem Volk|strong="H5971", der arm|strong="H6041" ist bei dir, sollst du ihn nicht zu Schaden bringen|strong="H5383" und keinen Wucher|strong="H5392" an ihm treiben|strong="H7760".

26 [22:25] Wenn du|strong="H2254" von deinem Nächsten|strong="H7453" ein Kleid|strong="H8008" zum Pfande nimmst|strong="H2254", sollst du es ihm wiedergeben|strong="H7725", ehe|strong="H5704" die Sonne|strong="H8121" untergeht|strong="H0935";

27 [22:26] denn sein Kleid|strong="H3682" ist seine einzige Decke|strong="H8071" seiner Haut|strong="H5785", darin er schläft|strong="H7901". Wird er aber zu mir schreien|strong="H6817", so werde ich ihn erhören|strong="H8085"; denn ich bin gnädig|strong="H2587".

28 [22:27] Den “Göttern|strong="H0430"” sollst du nicht fluchen|strong="H7043", und den Obersten|strong="H5387" in deinem Volk|strong="H5971" nicht lästern|strong="H0779".

29 [22:28] Deiner Frucht Fülle|strong="H4395" und Saft|strong="H1831" sollst du nicht zurückhalten|strong="H0309". Deinen ersten|strong="H1060" Sohn|strong="H1121" sollst du mir geben|strong="H5414".

30 [22:29] So|strong="H3651" sollst du auch tun|strong="H6213" mit deinem Ochsen|strong="H7794" und Schafe|strong="H6629". Sieben|strong="H7651" Tage|strong="H3117" laß es bei seiner Mutter|strong="H0517" sein, am achten|strong="H8066" Tag|strong="H3117" sollst du mir's geben|strong="H5414".

31 [22:30] Ihr sollt heilige|strong="H6944" Leute|strong="H0582" vor mir sein; darum sollt ihr kein Fleisch|strong="H1320" essen|strong="H0398", das auf dem Felde|strong="H7704" von Tieren zerrissen ist|strong="H2966", sondern es vor die Hunde|strong="H3611" werfen|strong="H7993".

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