Números 29

SM_GERBOLUT

1 Und der erste Tag des siebenten Monden soil bei euch heilig heilien, daß ihrzusammenkommet; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun. Es ist euer Trommetentag.

2 Und sollt Brandopfer tun zum sutien Geruch dem HERRN: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jahrige Lammer ohne Wandel;

3 dazu ihr Speisopfer: drei Zehnten Semmelmehls, mit 01 gemenget, zu dem Farren, zwo Zehnten zu dem Widder

4 und einen Zehnten auf ein jeglich Lamm der sieben Lammer;

5 auch einen Ziegenbock zum Sundopfer, euch zu versohnen,

6 uber das Brandopfer des Monden und sein Speisopfer und uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer, nach ihrem Recht zum sufien Geruch. Das ist ein Opfer dem HERRN.

7 Der zehnte Tag dieses siebenten Monden soli bei euch auch heilig heilien, dafi ihr zusammenkommet; und sollt eure Leiber kasteien und keine Arbeit drinnen tun,

8 sondern Brandopfer dem HERRN zum sulien Geruch opfern: einen jungen Farren, einen Widder, sieben jahrige Lammer ohne Wandel,

9 mit ihren Speisopfern: drei Zehnten Semmelmehls, mit 01 gemenget, zu dem Farren, zwo Zehnten zu dem Widder

10 und einen Zehnten je zu einem der sieben Lammer;

11 dazu einen Ziegenbock zum Sundopfer uber das Sundopfer der Versohnung und das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

12 Der funfzehnte Tag des siebenten Monden soil bei euch heilig heilien, daß ihrzusammenkommet. Keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun; und sollt dem HERRN sieben Tage feiern.

13 Und sollt dem HERRN Brandopfer tun zum Opfer des sülien Geruchs dem HERRN: dreizehn junge Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel,

14 samt ihrem Speisopfer: drei Zehnten Semmelmehls, mit 01 gemenget, je zu einem der dreizehn Farren, zween Zehnten je zu einem der zween Widder

15 und einen Zehnten je zu einem der vierzehn Lammer;

16 dazu einen Ziegenbock zum Sundopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

17 Am andern Tage zwolf junge Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel,

18 mit ihrem Speisopfer und Trankopfer zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht;

19 dazu einen Ziegenbock zum Sundopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und mit ihrem Trankopfer.

20 Am dritten Tage elf Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel,

21 mit ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht;

22 dazu einen Bock zum Sundopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

23 Am vierten Tage zehn Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel,

24 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht;

25 dazu einen Ziegenbock zum Sundopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

26 Am fünften Tage neun Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel,

27 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht;

28 dazu einen Bock zum Sundopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

29 Am sechsten Tage acht Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel,

30 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht; einen Bock zum Sundopfer uber

31 dazu das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

32 Am siebenten Tage sieben Farren, zween Widder, vierzehn jahrige Lammer ohne Wandel,

33 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu den Widdern und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht;

34 dazu einen Bock zum Sundopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

35 Am achten soli der Tag der Versammlung sein; keine Dienstarbeit sollt ihr drinnen tun.

36 Und sollt Brandopfer opfern zum Opfer des sütien Geruchs dem HERRN: einen Farren, einen Widder, sieben jahrige Lammer ohne Wandel,

37 samt ihren Speisopfern und Trankopfern zu den Farren, zu dem Widder und zu den Lammern in ihrer Zahl nach dem Recht;

38 dazu einen Bock zum Sündopfer uber das tagliche Brandopfer mit seinem Speisopfer und seinem Trankopfer.

39 Solches sollt ihrdem HERRN tun auf eure Feste, ausgenommen, was ihr gelobet und freiwillig gebet zu Brandopfern, Speisopfern, Trankopfern und Dankopfern.

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