Levítico 5

DEU1912

1 Wenn jemand|strong="H5315" also sündigen würde|strong="H2398", daß er den Fluch|strong="H0423" aussprechen|strong="H6963" hört|strong="H8085" und Zeuge|strong="H5707" ist, weil er's gesehen|strong="H7200" oder|strong="H0176" erfahren hat|strong="H3045", es aber nicht ansagt|strong="H5046", der ist einer Missetat|strong="H5771" schuldig|strong="H5375".

2 Oder wenn jemand|strong="H5315" etwas|strong="H1697" Unreines|strong="H2931" anrührt|strong="H5060", es sei ein Aas|strong="H5038" eines unreinen|strong="H2931" Tieres|strong="H2416" oder Viehs|strong="H0929" oder Gewürms|strong="H8318", und wüßte es nicht|strong="H5956", der ist unrein|strong="H2931" und hat sich verschuldet|strong="H0816".

3 Oder wenn er einen unreinen|strong="H2932" Menschen|strong="H0120" anrührt|strong="H5060", in was für Unreinigkeit|strong="H2932" der Mensch unrein werden kann|strong="H2930", und wüßte es nicht|strong="H5956" und wird's inne|strong="H3045", der hat sich verschuldet|strong="H0816".

4 Oder wenn jemand|strong="H5315" schwört|strong="H7650", daß ihm aus|strong="H0981" dem Mund|strong="H8193" entfährt|strong="H0981", Schaden|strong="H7489" oder Gutes zu tun|strong="H3190" (wie denn einem Menschen|strong="H0120" ein Schwur|strong="H7621" entfahren mag|strong="H0981", ehe er's bedächte|strong="H5956"), und wird's inne|strong="H3045", der hat sich an der einem|strong="H0259" verschuldet|strong="H0816".

5 Wenn's nun geschieht, daß er sich an einem|strong="H0259" verschuldet|strong="H0816" und bekennt|strong="H3034", daß er daran gesündigt hat|strong="H2398",

6 so soll er für seine Schuld|strong="H2403" dieser seiner Sünde|strong="H2403", die er getan hat|strong="H2398", dem HERRN|strong="H3068" bringen|strong="H0935" von der Herde eine Schaf-oder|strong="H6629" Ziegenmutter|strong="H5795" zum Sündopfer|strong="H0817", so soll ihm der Priester|strong="H3548" seine Sünden|strong="H2403" versöhnen|strong="H3722".

7 Vermag er|strong="H5060" aber nicht ein Schaf|strong="H7716", so|strong="H1767" bringe er|strong="H0935" dem HERRN|strong="H3068" für seine Schuld|strong="H0817", die er getan hat|strong="H2398", zwei|strong="H8147" Turteltauben|strong="H8449" oder zwei|strong="H8147" junge|strong="H1121" Tauben|strong="H3123", die erste|strong="H0259" zum Sündopfer|strong="H2403", die andere|strong="H0259" zum Brandopfer|strong="H5930",

8 und bringe|strong="H0935" sie dem Priester|strong="H3548". Der soll die erste|strong="H7223" zum Sündopfer|strong="H2403" machen|strong="H7126", und ihr den Kopf|strong="H7218" abkneipen|strong="H4454" hinter|strong="H4136" dem Genick|strong="H6203", und nicht abbrechen|strong="H0914";

9 und sprenge|strong="H5137" mit dem Blut|strong="H1818" des Sündopfers|strong="H2403" an die Seite|strong="H7023" des Altars|strong="H4196", und lasse das übrige|strong="H7604" Blut|strong="H1818" ausbluten|strong="H4680" an des Altars|strong="H4196" Boden|strong="H3247". Das ist das Sündopfer|strong="H2403",

10 Die andere|strong="H8145" aber soll er zum Brandopfer|strong="H5930" machen|strong="H6213", so wie es recht ist|strong="H4941". Und soll also der Priester|strong="H3548" ihm seine Sünde|strong="H2403" versöhnen|strong="H3722", die er getan hat|strong="H2398", so wird's ihm vergeben|strong="H5545".

11 Vermag er|strong="H5381" aber nicht zwei|strong="H8147" Turteltauben|strong="H8449" oder zwei|strong="H8147" junge|strong="H1121" Tauben|strong="H3123", so bringe er|strong="H0935" für seine Sünde|strong="H2398" als ein Opfer|strong="H7133" ein zehntel|strong="H6224" Epha|strong="H0374" Semmelmehl|strong="H5560" zum Sündopfer|strong="H2403". Er soll aber kein Öl|strong="H8081" darauf legen|strong="H7760" noch Weihrauch|strong="H3828" darauf tun|strong="H5414"; denn es ist ein Sündopfer|strong="H2403".

12 Und soll's zum Priester|strong="H3548" bringen|strong="H0935". Der Priester|strong="H3548" aber soll eine Handvoll|strong="H7062" davon nehmen|strong="H7061" zum Gedächtnis|strong="H0234" und anzünden|strong="H6999" auf dem Altar|strong="H4196" zum Feuer|strong="H0801" dem HERRN|strong="H3068". Das ist ein Sündopfer|strong="H2403".

13 Und der Priester|strong="H3548" soll also seine Sünde|strong="H2403", die er getan hat|strong="H2398", ihm versöhnen|strong="H3722", so wird's ihm vergeben|strong="H5545". Und es soll dem Priester|strong="H3548" gehören wie ein Speisopfer|strong="H4503".

14 Und der HERR|strong="H3068" redete|strong="H1696" mit Mose|strong="H4872" und sprach|strong="H0559":

15 Wenn sich jemand|strong="H5315" vergreift|strong="H4604", daß er es versieht|strong="H7684" und sich versündigt|strong="H2398" an dem, das dem HERRN|strong="H3068" geweiht ist|strong="H6944", soll er ein Schuldopfer|strong="H0817" dem HERRN|strong="H3068" bringen|strong="H0935", einen Widder|strong="H0352" ohne Fehl|strong="H8549" von der Herde|strong="H6629", der zwei Silberlinge|strong="H3701" wert sei|strong="H6187" nach dem Lot|strong="H8255" des Heiligtums|strong="H6944", zum Schuldopfer|strong="H0817".

16 Dazu was er gesündigt hat|strong="H2398" an dem Geweihten|strong="H6944", soll er wiedergeben|strong="H7999" und den fünften Teil|strong="H2549" darüber geben|strong="H3254", und soll's dem Priester|strong="H3548" geben|strong="H5414"; der|strong="H3548" soll ihn versöhnen|strong="H3722" mit dem Widder|strong="H0352" des Schuldopfers|strong="H0817", so wird's ihm vergeben|strong="H5545".

17 Wenn jemand|strong="H5315" sündigt|strong="H2398" und tut|strong="H6213" wider irgend ein|strong="H0259" Gebot|strong="H4687" des HERRN|strong="H3068", was er nicht tun sollte|strong="H6213", und hat's nicht gewußt|strong="H3045", der hat sich verschuldet|strong="H0816" und ist|strong="H5375" einer Missetat|strong="H5771" schuldig|strong="H5375"

18 und soll bringen|strong="H0935" einen Widder|strong="H0352" von der Herde|strong="H6629" ohne Fehl|strong="H8549", der eines Schuldopfers|strong="H0817" wert ist|strong="H6187", zum Priester|strong="H3548"; der|strong="H3548" soll ihm versöhnen|strong="H3722", was er versehen hat|strong="H7683" und wußte es|strong="H3045" nicht, so wird's ihm vergeben|strong="H5545".

19 Das ist das Schuldopfer|strong="H0817"; verschuldet|strong="H0816" hat er sich an dem HERRN|strong="H3068".

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