1 Und der HERR|strong="H3068" redete|strong="H1696" mit Mose|strong="H4872" und Aaron|strong="H0175" und sprach|strong="H0559":
2 Redet|strong="H1696" mit den Kindern|strong="H1121" Israel|strong="H3478" und sprecht|strong="H0559" zu ihnen: Wenn ein|strong="H0376" Mann|strong="H0376" an seinem Fleisch|strong="H1320" einen Fluß hat|strong="H2100", derselbe ist unrein|strong="H2931".
3 Dann aber ist er unrein|strong="H2932" an diesem Fluß|strong="H2101", wenn sein Fleisch|strong="H1320" eitert|strong="H7325" oder verstopft|strong="H2856" ist.
4 Alles Lager|strong="H4904", darauf er|strong="H2100" liegt|strong="H7901", und alles|strong="H3627", darauf er sitzt|strong="H3427", wird unrein werden|strong="H2930".
5 Und wer|strong="H0376" sein Lager|strong="H4904" anrührt|strong="H5060", der soll seine Kleider|strong="H0899" waschen|strong="H3526" und sich mit Wasser|strong="H4325" baden|strong="H7364" und unrein sein|strong="H2930" bis auf den Abend|strong="H6153".
6 Und wer sich setzt|strong="H3427", wo|strong="H3627" er|strong="H2100" gesessen hat|strong="H3427", der soll seine Kleider|strong="H0899" waschen|strong="H3526" und sich mit Wasser|strong="H4325" baden|strong="H7364" und unrein sein|strong="H2930" bis auf den Abend|strong="H6153".
7 Wer sein|strong="H2100" Fleisch|strong="H1320" anrührt|strong="H5060", der soll seine Kleider|strong="H0899" waschen|strong="H3526" und sich mit Wasser|strong="H4325" baden|strong="H7364" und unrein sein|strong="H2930" bis auf den Abend|strong="H6153".
8 Wenn er|strong="H2100" seinen Speichel wirft|strong="H7556" auf den, der rein ist|strong="H2889", der soll seine Kleider|strong="H0899" waschen|strong="H3526" und sich mit Wasser|strong="H4325" baden|strong="H7364" und unrein sein|strong="H2930" bis auf den Abend|strong="H6153".
9 Und der Sattel|strong="H4817", darauf er|strong="H2100" reitet|strong="H7392", wird unrein werden|strong="H2930".
10 Und wer anrührt|strong="H5060" irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unrein sein|strong="H2930" bis auf den Abend|strong="H6153". Und wer solches trägt|strong="H5375", der soll seine Kleider|strong="H0899" waschen|strong="H3526" und sich mit Wasser|strong="H4325" baden|strong="H7364" und unrein sein|strong="H2930" bis auf den Abend|strong="H6153".
11 Und welchen er|strong="H2100" anrührt|strong="H5060", ehe er die Hände|strong="H3027" wäscht|strong="H7857", der soll seine Kleider|strong="H0899" waschen|strong="H3526" und sich mit Wasser|strong="H4325" baden|strong="H7364" und unrein sein|strong="H2930" bis auf den Abend|strong="H6153".
12 Wenn er|strong="H2100" ein irdenes|strong="H2789" Gefäß|strong="H3627" anrührt|strong="H5060", das soll man zerbrechen|strong="H7665"; aber das hölzerne|strong="H6086" Gefäß|strong="H3627" soll man mit Wasser|strong="H4325" spülen|strong="H7857".
13 Und wenn er|strong="H2100" rein wird|strong="H2891" von seinem Fluß|strong="H2101", so soll er sieben|strong="H7651" Tage|strong="H3117" zählen|strong="H5608", nachdem er rein geworden ist|strong="H2893", und seine Kleider|strong="H0899" waschen|strong="H3526" und sein Fleisch|strong="H1320" mit fließendem|strong="H2416" Wasser|strong="H4325" baden|strong="H7364", so ist er rein|strong="H2891".
14 Und am achten|strong="H8066" Tage|strong="H3117" soll er zwei|strong="H8147" Turteltauben|strong="H8449" oder zwei|strong="H8147" junge|strong="H1121" Tauben|strong="H3123" nehmen|strong="H3947" und vor|strong="H6440" den HERRN|strong="H3068" bringen|strong="H0935" vor die Tür|strong="H6607" der Hütte|strong="H0168" des Stifts|strong="H4150" und dem Priester|strong="H3548" geben|strong="H5414".
15 Und der Priester|strong="H3548" soll aus einer|strong="H0259" ein Sündopfer|strong="H2403", aus der andern|strong="H0259" ein Brandopfer|strong="H5930" machen|strong="H6213" und ihn versöhnen|strong="H3722" vor|strong="H6440" dem HERRN|strong="H3068" seines Flusses|strong="H2101" halben.
16 Wenn einem Mann|strong="H0376" im Schlaf der Same|strong="H2233" entgeht|strong="H3318", der soll sein ganzes Fleisch|strong="H1320" mit Wasser|strong="H4325" baden|strong="H7364" und unrein sein|strong="H2930" bis auf den Abend|strong="H6153".
17 Und alles Kleid|strong="H0899" und alles Fell|strong="H5785", das mit solchem Samen|strong="H2233" befleckt ist, soll er waschen|strong="H4325" mit Wasser|strong="H3526" und unrein sein|strong="H2930" bis auf den Abend|strong="H6153".
18 Ein Weib|strong="H0802", bei welchem ein solcher|strong="H0376" liegt|strong="H7901", die soll sich mit Wasser|strong="H4325" baden|strong="H7364" und unrein sein|strong="H2930" bis auf den Abend|strong="H6153".
19 Wenn ein Weib|strong="H0802" ihres Leibes|strong="H1320" Blutfluß|strong="H1818" hat|strong="H2100", die soll sieben|strong="H7651" Tage|strong="H3117" unrein geachtet werden|strong="H5079"; wer sie anrührt|strong="H5060", der wird unrein sein|strong="H2930" bis auf den Abend|strong="H6153".
20 Und alles, worauf sie liegt|strong="H7901", solange sie ihre Zeit hat|strong="H5079", und worauf sie sitzt|strong="H3427", wird unrein sein|strong="H2930".
21 Und wer ihr Lager|strong="H4904" anrührt|strong="H5060", der soll seine Kleider|strong="H0899" waschen|strong="H3526" und sich mit Wasser|strong="H4325" baden|strong="H7364" und unrein sein|strong="H2930" bis auf den Abend|strong="H6153".
22 Und wer anrührt|strong="H5060" irgend etwas|strong="H3627", darauf sie gesessen hat|strong="H3427", soll seine Kleider|strong="H0899" waschen|strong="H3526" und sich mit Wasser|strong="H4325" baden|strong="H7364" und unrein sein|strong="H2930" bis auf den Abend|strong="H6153".
23 Und wer anrührt|strong="H5060" irgend etwas|strong="H3627", das auf ihrem Lager|strong="H4904" gewesen ist oder da, wo sie gesessen hat|strong="H3427" soll unrein sein|strong="H2930" bis auf den Abend|strong="H6153".
24 Und wenn ein Mann|strong="H0376" bei ihr liegt|strong="H7901" und es kommt sie ihre Zeit|strong="H5079" an bei ihm, der wird sieben|strong="H7651" Tage|strong="H3117" unrein sein|strong="H2930", und das Lager|strong="H4904", auf dem er gelegen hat|strong="H7901" wird unrein sein|strong="H2930".
25 Wenn aber ein Weib|strong="H0802" den Blutfluß|strong="H1818" eine lange Zeit|strong="H7227" hat|strong="H2100", zu ungewöhnlicher|strong="H3808" Zeit|strong="H6256" oder über|strong="H5921" die gewöhnliche Zeit|strong="H5079", so wird sie unrein sein, solange sie|strong="H3117" ihn|strong="H2101" hat|strong="H3117"; wie zu ihrer gewöhnlichen|strong="H3117" Zeit|strong="H5079", so soll sie auch da unrein sein|strong="H2931".
26 Alles Lager|strong="H4904", darauf sie liegt|strong="H7901" die ganze Zeit|strong="H3117" ihres Flußes|strong="H2101", soll sein wie ihr Lager|strong="H4904" zu ihrer gewöhnlichen Zeit|strong="H5079". Und alles|strong="H3627", worauf sie sitzt|strong="H3427", wird unrein sein|strong="H2931" gleich der Unreinigkeit|strong="H2932" ihrer gewöhnlichen Zeit|strong="H5079".
27 Wer deren etwas anrührt|strong="H5060", der wird unrein sein|strong="H2930" und soll seine Kleider|strong="H0899" waschen|strong="H3526" und sich mit Wasser|strong="H4325" baden|strong="H7364" und unrein sein|strong="H2930" bis auf den Abend|strong="H6153".
28 Wird|strong="H2891" sie aber rein|strong="H2891" von ihrem Fluß|strong="H2101", so soll sie sieben|strong="H7651" Tage|strong="H3117" zählen|strong="H5608"; darnach|strong="H0310" soll sie rein sein|strong="H2891".
29 Und am achten|strong="H8066" Tage|strong="H3117" soll sie zwei|strong="H8147" Turteltauben|strong="H8449" oder zwei|strong="H8147" junge|strong="H1121" Tauben|strong="H3123" nehmen|strong="H3947" und zum Priester|strong="H3548" bringen|strong="H0935" vor die Tür|strong="H6607" der Hütte|strong="H0168" des Stifts|strong="H4150".
30 Und der Priester|strong="H3548" soll aus einer|strong="H0259" machen|strong="H6213" ein Sündopfer|strong="H2403", aus der andern|strong="H0259" ein Brandopfer|strong="H5930", und sie versöhnen|strong="H3722" vor|strong="H6440" dem HERRN|strong="H3068" über den Fluß|strong="H2101" ihrer Unreinigkeit|strong="H2932".
31 So sollt ihr die Kinder|strong="H1121" Israel|strong="H3478" warnen|strong="H5144" vor ihrer Unreinigkeit|strong="H2932", daß sie nicht sterben|strong="H4191" in ihrer Unreinigkeit|strong="H2932", wenn sie meine Wohnung|strong="H4908" verunreinigen|strong="H2930", die unter|strong="H8432" ihnen ist.
32 Das ist das Gesetz|strong="H8451" über den, der einen Fluß hat|strong="H2100" und dem der Same|strong="H2233" im Schlaf|strong="H7902" entgeht|strong="H3318", daß er unrein|strong="H2930" davon wird|strong="H2930",
33 und über die, die ihren Blutfluß hat|strong="H5079", und wer einen Fluß|strong="H2101" hat|strong="H2100", es sei Mann|strong="H2145" oder Weib|strong="H5347", und wenn ein Mann|strong="H0376" bei einer Unreinen|strong="H2931" liegt|strong="H7901".