Levítico 13

DEU1912

1 Und der HERR|strong="H3068" redete|strong="H1696" mit Mose|strong="H4872" und Aaron|strong="H0175" und sprach|strong="H0559":

2 Wenn einem Menschen|strong="H0120" an der Haut|strong="H5785" seines Fleisches|strong="H1320" etwas auffährt|strong="H7613" oder ausschlägt|strong="H5597" oder eiterweiß|strong="H0934" wird, als wollte ein Aussatz|strong="H5061" werden an der Haut|strong="H5785" seines Fleisches|strong="H1320", soll man ihn zum Priester|strong="H3548" Aaron|strong="H0175" führen|strong="H0935" oder zu einem|strong="H0259" unter seinen Söhnen|strong="H1121", den Priestern|strong="H3548".

3 Und wenn der Priester|strong="H3548" das Mal|strong="H5061" an der Haut|strong="H5785" des Fleisches|strong="H1320" sieht|strong="H7200", daß die Haare|strong="H8181" in Weiß|strong="H3836" verwandelt sind|strong="H2015" und das Ansehen|strong="H4758" an dem Ort|strong="H5061" tiefer|strong="H6013" ist denn die andere Haut|strong="H5785" seines Fleisches|strong="H1320", so ist's gewiß der Aussatz|strong="H5061". Darum soll ihn der Priester|strong="H3548" besehen|strong="H7200" und für unrein urteilen|strong="H2930".

4 Wenn aber etwas eiterweiß|strong="H0934" ist an der Haut|strong="H5785" des Fleisches|strong="H1320", und doch das Ansehen|strong="H4758" der Haut nicht tiefer|strong="H6013" denn die andere Haut|strong="H5785" des Fleisches und die Haare|strong="H8181" nicht in Weiß|strong="H3836" verwandelt sind|strong="H2015", so soll der Priester|strong="H3548" ihn verschließen|strong="H5462" sieben|strong="H7651" Tage|strong="H3117"

5 und am siebenten|strong="H7637" Tage|strong="H3117" besehen|strong="H7200". Ist's, daß das Mal|strong="H5061" bleibt|strong="H5975", wie er's zuvor gesehen|strong="H5869" hat, und|strong="H5061" hat nicht weitergefressen|strong="H6581" an der Haut|strong="H5785",

6 so soll ihn der Priester|strong="H3548" abermals|strong="H8145" sieben|strong="H7651" Tage|strong="H3117" verschließen|strong="H5462". Und wenn er|strong="H3548" ihn zum andermal|strong="H8145" am siebenten|strong="H7637" Tage|strong="H3117" besieht|strong="H7200" und findet, daß das Mal|strong="H5061" verschwunden ist|strong="H3544" und|strong="H5061" nicht weitergefressen hat|strong="H6581" an der Haut|strong="H5785", so soll er|strong="H3548" ihn rein urteilen|strong="H2891"; denn es ist ein Grind|strong="H4556". Und er soll seine Kleider|strong="H0899" waschen|strong="H3526", so ist er rein|strong="H2891".

7 Wenn aber der Grind|strong="H4556" weiterfrißt|strong="H6581" in der Haut|strong="H5785", nachdem|strong="H0310" er vom Priester|strong="H3548" besehen worden ist|strong="H7200", ob er rein sei|strong="H2893", und wird nun zum andernmal|strong="H8145" vom Priester|strong="H3548" besehen|strong="H7200",

8 wenn dann da der Priester|strong="H3548" sieht|strong="H7200", daß der Grind|strong="H4556" weitergefressen hat|strong="H6581" in der Haut|strong="H5785", so soll er|strong="H3548" ihn unrein urteilen|strong="H2930"; denn es ist gewiß Aussatz|strong="H6883".

9 Wenn ein Mal|strong="H5061" des Aussatzes|strong="H6883" an einem Menschen|strong="H0120" sein wird, den soll man zum Priester|strong="H3548" bringen|strong="H0935".

10 Wenn derselbe|strong="H3548" sieht und findet|strong="H7200", daß Weißes|strong="H3836" aufgefahren ist|strong="H7613" an der Haut|strong="H5785" und die Haare|strong="H8181" in Weiß|strong="H3836" verwandelt|strong="H2015" und rohes|strong="H4241" Fleisch|strong="H1320" im Geschwür|strong="H7613" ist,

11 so ist's gewiß ein alter|strong="H3462" Aussatz|strong="H6883" in der Haut|strong="H5785" des Fleisches|strong="H1320". Darum soll ihn der Priester|strong="H3548" unrein urteilen|strong="H2930" und nicht verschließen|strong="H5462"; denn er ist schon unrein|strong="H2931".

12 Wenn aber der Aussatz|strong="H6883" blüht|strong="H6524" in der Haut|strong="H5785" und|strong="H6883" bedeckt|strong="H3680" die ganze Haut|strong="H5785", von dem Haupt|strong="H7218" bis auf die Füße|strong="H7272", alles, was dem Priester|strong="H3548" vor Augen sein mag|strong="H4758",

13 wenn dann der Priester|strong="H3548" besieht und findet|strong="H7200", daß der Aussatz|strong="H6883" das ganze Fleisch|strong="H1320" bedeckt hat|strong="H3680", so soll er denselben rein urteilen|strong="H2891", dieweil es alles an ihm in Weiß|strong="H3836" verwandelt ist|strong="H2015"; denn er ist rein|strong="H2889".

14 Ist aber rohes|strong="H2416" Fleisch|strong="H1320" da des Tages|strong="H3117", wenn er besehen wird|strong="H7200", so ist er unrein|strong="H2930".

15 Und wenn der Priester|strong="H3548" das rohe|strong="H2416" Fleisch|strong="H1320" sieht|strong="H7200", soll er ihn unrein urteilen|strong="H2930"; denn das rohe|strong="H2416" Fleisch|strong="H1320" ist unrein|strong="H2931", und es ist gewiß Aussatz|strong="H6883".

16 Verkehrt|strong="H7725" sich aber das rohe|strong="H2416" Fleisch|strong="H1320" wieder|strong="H7725" und verwandelt sich|strong="H2015" in Weiß|strong="H3836", so soll er zum Priester|strong="H3548" kommen|strong="H0935".

17 Und wenn der Priester|strong="H3548" besieht und findet|strong="H7200", daß das Mal|strong="H5061" ist in Weiß|strong="H3836" verwandelt|strong="H2015", soll er|strong="H3548" ihn rein urteilen|strong="H2891"; denn er ist rein|strong="H2889".

18 Wenn|strong="H3588" jemandes Fleisch|strong="H1320" an der Haut|strong="H5785" eine Drüse|strong="H7822" wird und wieder heilt|strong="H7495",

19 darnach an demselben|strong="H7822" Ort|strong="H4725" etwas Weißes|strong="H3836" auffährt|strong="H7613" oder rötliches|strong="H0125" Eiterweiß|strong="H3836" wird, soll er vom Priester|strong="H3548" besehen werden|strong="H7200".

20 Wenn dann der Priester|strong="H3548" sieht|strong="H7200", daß das Ansehen|strong="H4758" tiefer|strong="H8217" ist denn die andere Haut|strong="H5785" und das Haar|strong="H8181" in Weiß|strong="H3836" verwandelt|strong="H2015", so soll er|strong="H3548" ihn unrein urteilen|strong="H2930"; denn es ist gewiß ein Aussatzmal|strong="H6883" aus|strong="H6524" der Drüse|strong="H7822" geworden|strong="H6524".

21 Sieht aber der Priester|strong="H3548" und findet|strong="H7200", daß die Haare|strong="H8181" nicht weiß|strong="H3836" sind und es ist nicht tiefer|strong="H8217" denn die andere Haut|strong="H5785" und ist verschwunden|strong="H3544", so soll er|strong="H3548" ihn sieben|strong="H7651" Tage|strong="H3117" verschließen|strong="H5462".

22 Frißt es weiter|strong="H6581" in der Haut|strong="H5785", so soll er|strong="H3548" unrein urteilen|strong="H2930"; denn es ist gewiß ein Aussatzmal|strong="H5061".

23 Bleibt aber das Eiterweiß|strong="H0934" also stehen|strong="H5975" und frißt|strong="H6581" nicht weiter|strong="H6581", so ist's die Narbe|strong="H6867" von der Drüse|strong="H7822", und der Priester|strong="H3548" soll ihn rein urteilen|strong="H2891".

24 Wenn sich jemand an der Haut|strong="H5785" am Feuer|strong="H0784" brennt|strong="H4348" und das Brandmal|strong="H4348" weißrötlich|strong="H3836" oder weiß|strong="H3836" ist

25 und der Priester|strong="H3548" ihn besieht und findet|strong="H7200" das Haar|strong="H8181" in Weiß|strong="H3836" verwandelt|strong="H2015" an dem Brandmal|strong="H0934" und das Ansehen|strong="H4758" tiefer|strong="H6013" denn die andere Haut|strong="H5785", so ist's gewiß Aussatz|strong="H6883", aus|strong="H6524" dem Brandmal|strong="H4348" geworden|strong="H6524". Darum soll ihn der Priester|strong="H3548" unrein urteilen|strong="H2930"; denn es ist ein Aussatzmal|strong="H6883".

26 Sieht aber der Priester|strong="H3548" und findet|strong="H7200", daß die Haare|strong="H8181" am Brandmal|strong="H0934" nicht in Weiß|strong="H3836" verwandelt und es nicht tiefer|strong="H8217" ist denn die andere Haut|strong="H5785" und ist dazu verschwunden|strong="H3544", soll er|strong="H3548" ihn sieben|strong="H7651" Tage|strong="H3117" verschließen|strong="H5462";

27 und am siebenten|strong="H7637" Tage|strong="H3117" soll er|strong="H3548" ihn besehen|strong="H7200". Hat's weitergefressen|strong="H6581" an der Haut|strong="H5785", so soll er|strong="H3548" unrein urteilen|strong="H2930"; denn es ist Aussatz|strong="H5061".

28 Ist's aber gestanden|strong="H5975" an dem Brandmal|strong="H0934" und hat nicht weitergefressen|strong="H6581" an der Haut|strong="H5785" und ist dazu verschwunden|strong="H3544", so ist's ein Geschwür|strong="H7613" des Brandmals|strong="H4348". Und der Priester|strong="H3548" soll ihn rein urteilen|strong="H2891"; denn es ist die Narbe|strong="H6867" des Brandmals|strong="H4348".

29 Wenn ein Mann|strong="H0376" oder Weib|strong="H0802" auf dem Haupt|strong="H7218" oder am Bart|strong="H2206" ein Mal|strong="H5061" hat

30 und der Priester|strong="H3548" das Mal|strong="H5061" besieht und findet|strong="H7200", daß das Ansehen|strong="H4758" der Haut tiefer|strong="H6013" ist denn die andere Haut|strong="H5785" und das Haar|strong="H8181" daselbst golden|strong="H6669" und dünn|strong="H1851", so soll er|strong="H3548" ihn unrein urteilen|strong="H2930"; denn es ist ein aussätziger|strong="H6883" Grind|strong="H5424" des Hauptes|strong="H7218" oder des Bartes|strong="H2206".

31 Sieht|strong="H7200" aber der Priester|strong="H3548", daß der Grind|strong="H5061" nicht tiefer|strong="H6013" anzusehen ist|strong="H4758" denn die andere Haut|strong="H5785" und das Haar|strong="H8181" nicht dunkel|strong="H7838" ist, soll er|strong="H3548" denselben sieben|strong="H7651" Tage|strong="H3117" verschließen|strong="H5462".

32 Und wenn er|strong="H3548" am siebenten|strong="H7637" Tage|strong="H3117" besieht und findet|strong="H7200", daß der Grind|strong="H5424" nicht weitergefressen|strong="H6581" hat und kein goldenes|strong="H6669" Haar|strong="H8181" da ist und das Ansehen|strong="H4758" des Grindes|strong="H5424" nicht tiefer|strong="H6013" ist denn die andere Haut|strong="H5785",

33 soll er sich scheren|strong="H1548", doch daß er den Grind|strong="H5424" nicht beschere|strong="H1548"; und soll ihn der Priester|strong="H3548" abermals|strong="H8145" sieben|strong="H7651" Tage|strong="H3117" verschließen|strong="H5462".

34 Und wenn er|strong="H3548" ihn am siebenten|strong="H7637" Tage|strong="H3117" besieht und findet|strong="H7200", daß der Grind|strong="H5424" nicht weitergefressen hat|strong="H6581" in der Haut|strong="H5785" und das Ansehen|strong="H4758" ist nicht tiefer|strong="H6013" als die andere Haut|strong="H5785", so soll er|strong="H3548" ihn rein sprechen|strong="H2891", und er soll seine Kleider|strong="H0899" waschen|strong="H3526"; denn er ist rein|strong="H2891".

35 Frißt|strong="H6581" aber der Grind|strong="H5424" weiter|strong="H6581" an der Haut|strong="H5785", nachdem|strong="H0310" er rein gesprochen ist|strong="H2893",

36 und der Priester|strong="H3548" besieht und findet|strong="H7200", daß der Grind|strong="H5424" also weitergefressen hat|strong="H6581" an der Haut|strong="H5785", so soll er|strong="H3548" nicht mehr darnach fragen|strong="H1239", ob die Haare|strong="H8181" golden|strong="H6669" sind; denn er ist unrein|strong="H2931".

37 Ist aber vor Augen|strong="H5869" der Grind|strong="H5424" stillgestanden|strong="H5975" und dunkles|strong="H7838" Haar|strong="H8181" daselbst aufgegangen|strong="H6779", so ist der Grind|strong="H5424" heil|strong="H7495" und er rein|strong="H2889". Darum soll ihn der Priester|strong="H3548" rein sprechen|strong="H2891".

38 Wenn einem Mann|strong="H0376" oder Weib|strong="H0802" an der Haut|strong="H5785" ihres Fleisches|strong="H1320" etwas eiterweiß|strong="H0934" ist

39 und der Priester|strong="H3548" sieht|strong="H7200" daselbst, daß das Eiterweiß|strong="H0934" schwindet|strong="H3544", das ist ein weißer Grind|strong="H0933", in der Haut|strong="H5785" aufgegangen|strong="H6524", und er ist rein|strong="H2889".

40 Wenn|strong="H3588" einem Manne|strong="H0376" die Haupthaare|strong="H7218" ausfallen|strong="H4803", daß er kahl|strong="H7142" wird, der ist rein|strong="H2889".

41 Fallen sie|strong="H4803" ihm vorn|strong="H6285" am Haupt|strong="H7218" aus|strong="H4803" und wird eine Glatze|strong="H1371", so ist er rein|strong="H2889".

42 Wird aber an der Glatze|strong="H1372", oder wo er kahl|strong="H7146" ist, ein weißes|strong="H3836" oder rötliches|strong="H0125" Mal|strong="H5061", so ist ihm Aussatz|strong="H6883" an der Glatze|strong="H1372" oder am Kahlkopf|strong="H7146" aufgegangen|strong="H6524".

43 Darum soll ihn der Priester|strong="H3548" besehen|strong="H7200". Und wenn er findet, daß ein weißes|strong="H3836" oder rötliches|strong="H0125" Mal|strong="H7613" aufgelaufen an seiner Glatze|strong="H1372" oder am Kahlkopf|strong="H7146", daß es sieht|strong="H4758", wie sonst der Aussatz|strong="H6883" an der Haut|strong="H5785",

44 so ist er|strong="H0376" aussätzig|strong="H6879" und unrein|strong="H2931"; und der Priester|strong="H3548" soll ihn unrein sprechen|strong="H2930" solches Mals|strong="H5061" halben auf seinem Haupt|strong="H7218".

45 Wer nun aussätzig ist|strong="H6879", des Kleider|strong="H0899" sollen zerrissen sein|strong="H6533" und das Haupt|strong="H7218" bloß|strong="H6544" und die Lippen|strong="H8222" verhüllt|strong="H5844" und er soll rufen|strong="H7121": Unrein|strong="H2931", unrein|strong="H2931"!

46 Und solange|strong="H3117" das Mal|strong="H5061" an ihm ist, soll er unrein sein|strong="H2930", allein|strong="H0910" wohnen|strong="H3427" und seine Wohnung|strong="H4186" soll außerhalb|strong="H2351" des Lagers|strong="H4264" sein.

47 Wenn an einem Kleid|strong="H0899" ein Aussatzmal|strong="H6883" sein wird, es sei wollen|strong="H6785" oder leinen|strong="H6593",

48 am Aufzug|strong="H8359" oder am Eintrag|strong="H6154", es sei wollen|strong="H6785" oder leinen|strong="H6593", oder an einem Fell|strong="H5785" oder an allem, was aus Fellen|strong="H5785" gemacht wird|strong="H4399",

49 und wenn das Mal|strong="H5061" grünlich|strong="H3422" oder rötlich|strong="H0125" ist am Kleid|strong="H0899" oder am Fell|strong="H5785" oder|strong="H0176" am Aufzug|strong="H8359" oder am Eintrag|strong="H6154" oder an irgend einem Ding|strong="H3627", das von Fellen|strong="H5785" gemacht ist, das ist gewiß ein Mal|strong="H5061" des Aussatzes|strong="H6883"; darum soll's der Priester|strong="H3548" besehen|strong="H7200".

50 Und wenn er|strong="H3548" das Mal|strong="H5061" sieht|strong="H7200", soll er's einschließen|strong="H5462" sieben|strong="H7651" Tage|strong="H3117".

51 Und wenn er am siebenten|strong="H7637" Tage|strong="H3117" sieht|strong="H7200", daß das Mal|strong="H5061" hat weitergefressen|strong="H6581" am Kleid|strong="H0899", am Aufzug|strong="H8359" oder am Eintrag|strong="H6154", am Fell|strong="H5785" oder an allem|strong="H4399", was man aus Fellen|strong="H5785" macht|strong="H6213", so ist das Mal|strong="H5061" ein fressender|strong="H3992" Aussatz|strong="H6883", und es ist unrein|strong="H2931".

52 Und man soll das Kleid|strong="H0899" verbrennen|strong="H8313" oder den Aufzug|strong="H8359" oder den Eintrag|strong="H6154", es sei wollen|strong="H6785" oder leinen|strong="H6593" oder allerlei Fellwerk|strong="H5785", darin solch ein Mal|strong="H5061" ist; denn es ist fressender|strong="H3992" Aussatz|strong="H6883", und man soll es mit Feuer|strong="H0784" verbrennen|strong="H8313".

53 Wird aber der Priester|strong="H3548" sehen|strong="H7200", daß das Mal|strong="H5061" nicht weitergefressen hat|strong="H6581" am Kleid|strong="H0899" oder|strong="H0176" am Aufzug|strong="H8359" oder|strong="H0176" am Eintrag|strong="H6154" oder|strong="H0176" an allerlei Fellwerk|strong="H5785",

54 so soll er|strong="H3548" gebieten|strong="H6680", daß man solches wasche|strong="H3526", worin solches Mal|strong="H5061" ist, und soll's einschließen|strong="H5462" andere|strong="H8145" sieben|strong="H7651" Tage|strong="H3117".

55 Und wenn der Priester|strong="H3548" sehen wird|strong="H7200", nachdem|strong="H0310" das Mal|strong="H5061" gewaschen ist|strong="H3526", daß das Mal|strong="H5061" nicht verwandelt ist|strong="H2015" vor seinen Augen|strong="H5869" und|strong="H5061" auch nicht weitergefressen hat|strong="H6581", so ist's unrein|strong="H2931", und sollst es mit Feuer|strong="H0784" verbrennen|strong="H8313"; denn es ist tief eingefressen|strong="H6356" und hat's vorn|strong="H1372" oder hinten|strong="H7146" schäbig|strong="H6356" gemacht.

56 Wenn aber der Priester|strong="H3548" sieht|strong="H7200", daß das Mal|strong="H5061" verschwunden ist|strong="H3544" nach|strong="H0310" seinem Waschen|strong="H3526", so soll er's abreißen|strong="H7167" vom Kleid|strong="H0899", vom Fell|strong="H5785", von Aufzug|strong="H8359" oder vom Eintrag|strong="H6154".

57 Wird's aber noch|strong="H5750" gesehen|strong="H7200" am Kleid|strong="H0899", am Aufzug|strong="H8359", am Eintrag|strong="H6154" oder allerlei Fellwerk|strong="H5785", so ist's ein Aussatzmal|strong="H6524", und sollst das mit Feuer|strong="H0784" verbrennen|strong="H8313", worin solch Mal|strong="H5061" ist.

58 Das Kleid|strong="H0899" aber oder der Aufzug|strong="H8359" oder Eintrag|strong="H6154" oder allerlei Fellwerk|strong="H5785", das gewaschen|strong="H3526" und von dem das Mal|strong="H5061" entfernt ist|strong="H5493", soll man zum andernmal|strong="H8145" waschen|strong="H3526", so ist's rein|strong="H2891".

59 Das ist das Gesetz|strong="H8451" über die Male|strong="H5061" des Aussatzes|strong="H6883" an Kleidern|strong="H0899", sie seien wollen|strong="H6785" oder leinen|strong="H6593", am Aufzug|strong="H8359" und am Eintrag|strong="H6154" und allerlei Fellwerk|strong="H5785", rein|strong="H2891" oder unrein zu sprechen|strong="H2930".

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