Ezequiel 48

DEU1912

1 Dies sind die Namen|strong="H8034" der Stämme|strong="H7626": von|strong="H7097" Mitternacht|strong="H6828", an|strong="H3027" dem Wege|strong="H1870" nach Hethlon|strong="H2855", gen Hamath|strong="H2574" und Hazar-Enon|strong="H2704" und von Damaskus|strong="H1834" gegen|strong="H3027" Hamath|strong="H2574", das soll Dan|strong="H1835" für seinen|strong="H0259" Teil haben von Morgen|strong="H6921" bis gen Abend|strong="H3220".

2 Neben|strong="H1366" Dan|strong="H1835" soll Asser|strong="H0836" seinen|strong="H0259" Teil haben, von Morgen|strong="H6921" bis gen Abend|strong="H3220".

3 Neben|strong="H1366" Asser|strong="H0836" soll Naphthali|strong="H5321" seinen|strong="H0259" Teil haben, von Morgen|strong="H6921" bis gen Abend|strong="H3220".

4 Neben|strong="H1366" Naphthali|strong="H5321" soll Manasse|strong="H4519" seinen|strong="H0259" Teil haben, von Morgen|strong="H6921" bis gen Abend|strong="H3220".

5 Neben|strong="H1366" Manasse|strong="H4519" soll Ephraim|strong="H0669" seinen|strong="H0259" Teil haben, von Morgen|strong="H6921" bis gen Abend|strong="H3220".

6 Neben|strong="H1366" Ephraim|strong="H0669" soll Ruben|strong="H7205" seinen|strong="H0259" Teil haben, von Morgen|strong="H6921" bis gen Abend|strong="H3220".

7 Neben|strong="H1366" Ruben|strong="H7205" soll Juda|strong="H3063" seinen|strong="H0259" Teil haben, von Morgen|strong="H6921" bis gen Abend|strong="H3220".

8 Neben|strong="H1366" Juda|strong="H3063" aber sollt ihr einen Teil|strong="H8641" absondern|strong="H7311", von Morgen|strong="H6921" bis gen Abend|strong="H3220", der fünfundzwanzigtausend|strong="H2568" Ruten breit|strong="H7341" und so lang|strong="H0753" sei, wie sonst ein|strong="H0259" Teil|strong="H2506" ist von Morgen|strong="H6921" bis gen Abend|strong="H3220"; darin|strong="H8432" soll das Heiligtum|strong="H4720" stehen.

9 Und davon sollt ihr dem HERRN|strong="H3068" einen Teil|strong="H8641" absondern|strong="H7311", fünfundzwanzigtausend|strong="H2568" Ruten lang|strong="H0753" und zehntausend|strong="H6235" Ruten breit|strong="H7341".

10 Und dieser heilige|strong="H6944" Teil|strong="H8641" soll den Priestern|strong="H3548" gehören, nämlich fünfundzwanzigtausend|strong="H2568" Ruten lang gegen Mitternacht|strong="H6828" und gegen Mittag|strong="H3220" und zehntausend|strong="H6235" breit|strong="H7341" gegen Morgen|strong="H6921" und gegen Abend|strong="H5045". Und das Heiligtum|strong="H4720" des HERRN|strong="H3068" soll mittendarin|strong="H8432" stehen.

11 Das soll geheiligt sein|strong="H6942" den Priestern|strong="H3548", den Kindern|strong="H1121" Zadok|strong="H6659", welche meine Sitten|strong="H4931" gehalten haben|strong="H8104" und sind nicht abgefallen|strong="H8582" mit den Kindern|strong="H1121" Israel|strong="H3478", wie die Leviten|strong="H3881" abgefallen sind|strong="H8582".

12 Und soll also dieser abgesonderte|strong="H8642" Teil|strong="H8641" des geheiligten|strong="H6944" Landes|strong="H0776" ihr eigen sein als Hochheiliges|strong="H6944" neben der Leviten|strong="H3881" Grenze|strong="H1366".

13 Die Leviten|strong="H3881" aber sollen neben|strong="H5980" der Priester|strong="H3548" Grenze|strong="H1366" auch fünfundzwanzigtausend|strong="H2568" Ruten in die Länge|strong="H0753" und zehntausend|strong="H6235" Ruten in die Breite|strong="H7341" haben; denn alle Länge|strong="H0753" soll fünfunzwanzigtausend|strong="H2568" und die Breite|strong="H7341" zehntausend|strong="H6235" Ruten haben.

14 Und sollen nichts davon verkaufen|strong="H4376" noch verändern|strong="H4171", damit des Landes|strong="H0776" Erstling|strong="H7225" nicht wegkomme|strong="H5674"; denn es ist dem HERRN|strong="H3068" geheiligt|strong="H6944".

15 Aber die übrigen|strong="H3498" fünftausend|strong="H2568" Ruten in die Breite|strong="H7341" gegen|strong="H6440" fünfunzwanzigtausend|strong="H2568" Ruten in die Länge, das soll gemeines Land|strong="H2455" sein zur Stadt|strong="H5892", darin zu wohnen|strong="H4186", und zu Vorstädten|strong="H4054"; und die Stadt|strong="H5892" soll mittendarin|strong="H8432" stehen.

16 Und das soll ihr Maß|strong="H4060" sein: viertausend|strong="H0702" und fünfhundert|strong="H2568" Ruten gegen Mitternacht|strong="H6828" und gegen Mittag|strong="H5045", desgleichen gegen Morgen|strong="H6921" und gegen Abend|strong="H3220" auch viertausend|strong="H0702" und fünfhundert|strong="H2568".

17 Die Vorstadt|strong="H4054" aber soll haben zweihundertundfünfzig|strong="H3967" Ruten gegen Mitternacht|strong="H6828" und gegen Mittag|strong="H5045", desgleichen|strong="H3967" auch gegen Morgen|strong="H6921" und gegen Abend|strong="H3220" zweihundertundfünfzig|strong="H3967" Ruten.

18 Aber das übrige|strong="H3498" an der Länge|strong="H0753" neben|strong="H5980" dem Abgesonderten|strong="H8641" und Geheiligten|strong="H6944", nämlich zehntausend|strong="H6235" Ruten gegen Morgen|strong="H6921" und zehntausend|strong="H6235" Ruten gegen Abend|strong="H3220", das gehört zum Unterhalt|strong="H3899" derer, die in der Stadt|strong="H5892" arbeiten|strong="H5647".

19 Und die Arbeiter aus allen Stämmen|strong="H7626" Israels|strong="H3478" sollen in der Stadt|strong="H5892" arbeiten|strong="H5647".

20 Also soll die ganze Absonderung|strong="H8641" fünfundzwanzigtausend|strong="H2568" Ruten ins Gevierte|strong="H7243" sein; ein Vierteil|strong="H0272" der geheiligten|strong="H6944" Absonderung|strong="H8641" sei zu eigen der Stadt|strong="H5892".

21 Was aber noch übrig|strong="H3498" ist auf beiden Seiten|strong="H5387" neben dem abgesonderten heiligen|strong="H6944" Teil|strong="H8641" und neben|strong="H6440" der Stadt|strong="H5892" Teil, nämlich fünfundzwanzigtausend|strong="H0505" Ruten gegen Morgen|strong="H6921" und gegen Abend|strong="H1366" neben|strong="H5980" den Teilen|strong="H2506" der Stämme, das soll alles dem Fürsten|strong="H5387" gehören. Aber der abgesonderte|strong="H6944" Teil|strong="H8641" und das Haus|strong="H1004" des Heiligtums|strong="H4720" soll mitteninnen|strong="H8432" sein.

22 Was aber neben der Leviten|strong="H3881" Teil|strong="H0272" und neben|strong="H8432" der Stadt|strong="H5892" Teil|strong="H0272" zwischen der Grenze|strong="H1366" Juda's|strong="H3063" und der Grenze|strong="H1366" Benjamins|strong="H1144" liegt, das soll dem Fürsten|strong="H5387" gehören.

23 Darnach|strong="H3499" sollen die andern Stämme|strong="H7626" sein: Benjamin|strong="H1144" soll seinen Teil haben, von Morgen|strong="H6285" bis gen Abend|strong="H6285".

24 Aber neben der Grenze|strong="H1366" Benjamin|strong="H1144" soll Simeon|strong="H8095" seinen Teil|strong="H0259" haben, von Morgen|strong="H6285" bis gen Abend|strong="H6285".

25 Neben der Grenze|strong="H1366" Simeons|strong="H8095" soll Isaschar|strong="H3485" seinen Teil|strong="H0259" haben, von Morgen|strong="H6285" bis gen Abend|strong="H6285".

26 Neben der Grenze|strong="H1366" Isaschars|strong="H3485" soll Sebulon|strong="H2074" seinen Teil|strong="H0259" haben, von Morgen|strong="H6285" bis gen Abend|strong="H6285".

27 Neben der Grenze|strong="H1366" Sebulons|strong="H2074" soll Gad|strong="H1410" seinen Teil|strong="H0259" haben, von Morgen|strong="H6285" bis gen Abend|strong="H6285".

28 Aber|strong="H1366" neben Gad|strong="H1410" ist die Grenze|strong="H1366" gegen Mittag|strong="H6285" von Thamar|strong="H8559" bis ans Haderwasser|strong="H4809" zu Kades|strong="H6946" und an den Bach|strong="H5158" hinab bis an das große|strong="H1419" Meer|strong="H3220".

29 Das ist das Land|strong="H0776", das ihr austeilen|strong="H5307" sollt zum Erbteil|strong="H5159" unter die Stämme|strong="H7626" Israels|strong="H3478"; und das sollen ihre Erbteile|strong="H4256" sein, spricht|strong="H5002" der Herr|strong="H0136" HERR|strong="H3069".

30 Und so weit|strong="H8444" soll die Stadt|strong="H5892" sein: viertausend|strong="H0505" und fünfhundert|strong="H3967" Ruten|strong="H4060" gegen Mitternacht|strong="H6285".

31 Und die Tore|strong="H8179" der Stadt|strong="H5892" sollen nach den Namen|strong="H8034" der Stämme|strong="H7626" Israels|strong="H3478" genannt werden, drei|strong="H7969" Toren|strong="H8179" gegen Mitternacht|strong="H6828": das erste|strong="H0259" Tor|strong="H8179" Ruben|strong="H7205", das zweite|strong="H0259" Juda|strong="H3063", das dritte|strong="H0259" Levi|strong="H3878".

32 Also auch gegen Morgen|strong="H6285" viertausend|strong="H0505" und fünfhundert|strong="H3967" Ruten und auch drei|strong="H7969" Tore|strong="H8179": nämlich das erste|strong="H0259" Tor|strong="H8179" Joseph|strong="H3130", das zweite|strong="H0259" Benjamin|strong="H1144", das dritte|strong="H0259" Dan|strong="H1835".

33 Gegen Mittag|strong="H6285" auch also viertausend|strong="H0505" und fünfhundert|strong="H3967" Ruten|strong="H4060" und auch drei|strong="H7969" Tore|strong="H8179": das erste|strong="H0259" Tor|strong="H8179" Simeon|strong="H8095", das zweite|strong="H0259" Isaschar|strong="H3485", das dritte|strong="H0259" Sebulon|strong="H2074".

34 Also auch gegen Abend|strong="H6285" viertausend|strong="H0505" und fünfhundert|strong="H3967" Ruten und drei|strong="H7969" Tore|strong="H8179": ein|strong="H0259" Tor|strong="H8179" Gad|strong="H1410", das zweite|strong="H0259" Asser|strong="H0836", das dritte|strong="H0259" Naphthali|strong="H5321".

35 Also sollen es um und um|strong="H5439" achtzehntausend|strong="H0505" Ruten sein. Und alsdann|strong="H3117" soll die Stadt|strong="H5892" genannt|strong="H8034" werden: “Hier ist der HERR|strong="H3074"”.

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