Ezequiel 45

DEU1912

1 Wenn ihr nun das Land|strong="H0776" durchs Los|strong="H5159" austeilt|strong="H5307", so sollt ihr ein Hebopfer|strong="H8641" vom Lande|strong="H0776" absondern|strong="H7311", das dem HERRN|strong="H3068" heilig sein soll|strong="H6944", fünfundzwanzigtausend|strong="H2568" Ruten|strong="H7341" lang|strong="H0753" und zehntausend|strong="H6235" breit|strong="H7341"; der Platz soll|strong="H1366" heilig|strong="H6944" sein, soweit er reicht|strong="H5439".

2 Und von diesem sollen zum Heiligtum kommen|strong="H6944" je fünfhundert|strong="H3967" Ruten ins Gevierte|strong="H7251" und dazu|strong="H2572" ein freier Raum|strong="H4054" umher|strong="H5439" fünfzig|strong="H2572" Ellen|strong="H0520".

3 Und|strong="H4058" auf dem Platz|strong="H4060", der fünfundzwanzigtausend|strong="H0505" Ruten lang|strong="H0753" und zehntausend|strong="H6235" breit|strong="H7341" ist, soll das Heiligtum|strong="H4720" stehen, das Allerheiligste|strong="H6944".

4 Das übrige aber vom geheiligten|strong="H6944" Lande|strong="H0776" soll den Priestern gehören|strong="H3548", die im Heiligtum|strong="H4720" dienen|strong="H8334" und|strong="H7131" vor den HERRN|strong="H3068" treten|strong="H7131", ihm zu dienen|strong="H8334", daß sie Raum|strong="H4725" zu Häusern|strong="H1004" haben|strong="H4725", und soll auch heilig sein|strong="H4720".

5 Aber die Leviten|strong="H3881", so vor dem Hause|strong="H1004" dienen|strong="H8334", sollen auch fünfundzwanzigtausend|strong="H2568" Ruten lang|strong="H0753" und zehntausend|strong="H6235" breit|strong="H7341" haben zu ihrem Teil|strong="H0272", daß sie da wohnen|strong="H3957".

6 Und|strong="H0272" der Stadt|strong="H5892" sollt ihr|strong="H5414" auch einen Platz lassen|strong="H5414" für das ganze Haus|strong="H1004" Israel|strong="H3478", fünftausend|strong="H2568" Ruten breit|strong="H7341" und fünfundzwanzigtausend|strong="H2568" lang|strong="H0753", neben|strong="H5980" dem geheiligten|strong="H6944" Lande|strong="H8641".

7 Dem Fürsten|strong="H5387" aber sollt ihr auch einen Platz|strong="H8641" geben zu beiden Seiten|strong="H6944", neben|strong="H6440" dem geheiligten|strong="H6944" Lande|strong="H8641" und neben dem Platz|strong="H0272" der Stadt|strong="H5892", und|strong="H6440" soll der Platz|strong="H3220" gegen Abend|strong="H3220" und|strong="H6924" gegen Morgen|strong="H6921" so weit|strong="H0753" reichen|strong="H5980" als|strong="H0259" die Teile|strong="H2506" der|strong="H3220" Stämme|strong="H1366".

8 Das|strong="H0776" soll sein eigen Teil|strong="H0272" sein in Israel|strong="H3478", damit meine Fürsten|strong="H5387" nicht mehr|strong="H3238" meinem Volk|strong="H5971" das Ihre nehmen|strong="H3238", sondern sollen das Land|strong="H0776" dem Haus|strong="H1004" Israel|strong="H3478" lassen|strong="H5414" für ihre Stämme|strong="H7626".

9 Denn so spricht|strong="H5002" der Herr|strong="H0136" HERR|strong="H3069": Ihr habt's lange genug gemacht|strong="H7227", ihr Fürsten|strong="H5387" Israels|strong="H3478"; lasset ab|strong="H5493" von Frevel|strong="H7701" und Gewalt|strong="H2555" und tut|strong="H6213", was recht|strong="H4941" und gut|strong="H6666" ist, und tut ab|strong="H7311" von meinem Volk|strong="H5971" euer Austreiben|strong="H1646", spricht|strong="H0559" der Herr|strong="H0136" HERR|strong="H3069".

10 Ihr sollt rechtes|strong="H6664" Gewicht|strong="H3976" und rechte|strong="H6664" Scheffel|strong="H0374" und rechtes|strong="H6664" Maß|strong="H1324" haben.

11 Epha|strong="H0374" und Bath|strong="H1324" sollen|strong="H0259" gleich|strong="H8506" sein, daß ein Bath|strong="H1324" den zehnten Teil|strong="H4643" vom Homer|strong="H2563" habe|strong="H5375" und das Epha|strong="H0374" den zehnten Teil|strong="H6224" vom Homer|strong="H2563"; denn nach dem Homer|strong="H2563" soll man|strong="H2563" sie beide|strong="H4971" messen|strong="H2563".

12 Aber ein Lot|strong="H8255" soll zwanzig|strong="H6242" Gera|strong="H1626" haben; und eine Mina|strong="H4488" macht zwanzig|strong="H6242" Lot|strong="H8255", fünfundzwanzig|strong="H2568" Lot|strong="H8255" und fünfzehn|strong="H2568" Lot|strong="H8255".

13 Das soll nun das Hebopfer|strong="H8641" sein, das ihr heben sollt|strong="H7311", nämlich den sechsten Teil|strong="H8345" eines Epha|strong="H0374" von einem Homer|strong="H2563" Weizen|strong="H2406" und den sechsten Teil|strong="H8341" eines Epha|strong="H0374" von einem Homer|strong="H2563" Gerste|strong="H8184".

14 Und|strong="H2706" vom Öl|strong="H8081" sollt ihr geben je den zehnten Teil|strong="H4643" eines Bath|strong="H1324" vom Kor|strong="H3734", welches zehn|strong="H6235" Bath|strong="H1324" oder ein Homer|strong="H2563" ist; denn zehn|strong="H6235" Bath|strong="H1324" machen einen Homer|strong="H2563".

15 Und je ein|strong="H0259" Lamm|strong="H7716" von zweihundert|strong="H3967" Schafen aus der Herde|strong="H6629" auf der Weide|strong="H4945" Israels|strong="H3478" zum Speisopfer|strong="H4503" und Brandopfer|strong="H5930" und Dankopfer|strong="H8002", zur Versöhnung|strong="H3722" für sie, spricht|strong="H5002" der Herr|strong="H0136" HERR|strong="H3069".

16 Alles Volk|strong="H5971" im Lande|strong="H0776" soll solches Hebopfer|strong="H8641" zum Fürsten|strong="H5387" in Israel|strong="H3478" bringen.

17 Und der Fürst|strong="H5387" soll die Brandopfer|strong="H5930", Speisopfer|strong="H4503" und Trankopfer|strong="H5262" ausrichten|strong="H5930" auf die Feste|strong="H2282", Neumonde|strong="H2320" und Sabbate|strong="H7676", auf alle Feiertage|strong="H4150" des Hauses|strong="H1004" Israel|strong="H3478"; er soll die Sündopfer|strong="H2403" und Speisopfer|strong="H4503", Brandopfer|strong="H5930" und Dankopfer|strong="H8002" tun|strong="H6213" zur Versöhnung|strong="H3722" für das Haus|strong="H1004" Israel|strong="H3478".

18 So spricht|strong="H0559" der Herr|strong="H0136" HERR|strong="H3069": Am ersten|strong="H7223" Tage des ersten|strong="H0259" Monats|strong="H2320" sollst du nehmen|strong="H3947" einen jungen|strong="H1121" Farren|strong="H6499", der ohne Fehl sei|strong="H8549", und das Heiligtum|strong="H4720" entsündigen|strong="H2398".

19 Und der Priester|strong="H3548" soll von dem Blut|strong="H1818" des Sündopfers|strong="H2403" nehmen|strong="H3947" und|strong="H5414" die Pfosten|strong="H4201" am Hause|strong="H1004" damit besprengen|strong="H5414" und die vier|strong="H0702" Ecken|strong="H6438" des Absatzes|strong="H5835" am Altar|strong="H4196" samt den Pfosten|strong="H4201" am Tor|strong="H8179" des Innern|strong="H6442" Vorhofs|strong="H2691".

20 Also sollst du auch tun|strong="H6213" am siebenten|strong="H7651" Tage des Monats|strong="H2320" wegen derer|strong="H0376", die geirrt haben|strong="H7686" oder weggeführt worden sind|strong="H6612", daß ihr das Haus|strong="H1004" entsündigt|strong="H3722".

21 Am vierzehnten|strong="H0702" Tage|strong="H3117" des ersten|strong="H7223" Monats|strong="H2320" sollt ihr das Passah|strong="H6453" halten und|strong="H2282" sieben|strong="H7620" Tage|strong="H3117" feiern|strong="H2282" und ungesäuertes Brot|strong="H4682" essen|strong="H0398".

22 Und am selben Tage|strong="H3117" soll der Fürst|strong="H5387" für sich und für alles Volk|strong="H5971" im Lande|strong="H0776" einen Farren|strong="H6499" zum Sündopfer|strong="H2403" opfern|strong="H6213".

23 Aber die sieben|strong="H7651" Tage|strong="H3117" des Festes|strong="H2282" soll er dem HERRN|strong="H3068" täglich|strong="H3117" ein Brandopfer|strong="H5930" tun|strong="H6213": je sieben|strong="H7651" Farren|strong="H6499" und sieben|strong="H7651" Widder|strong="H0352", die ohne Fehl|strong="H8549" seien; und je einen Ziegenbock|strong="H8163" zum Sündopfer|strong="H2403".

24 Zum Speisopfer|strong="H4503" aber soll er je ein Epha|strong="H0374" zu einem Farren|strong="H6499" und ein Epha|strong="H0374" zu einem Widder|strong="H0352" opfern|strong="H6213" und je ein Hin|strong="H1969" Öl|strong="H8081" zu einem Epha|strong="H0374".

25 Am fünfzehnten|strong="H2568" Tage|strong="H3117" des siebenten|strong="H7651" Monats|strong="H2320" soll er|strong="H2282" sieben|strong="H7637" Tage|strong="H3117" nacheinander|strong="H6213" feiern|strong="H2282", gleichwie jene sieben Tage, und es ebenso halten mit Sündopfer|strong="H2403", Brandopfer|strong="H5930", Speisopfer|strong="H4503" samt dem Öl|strong="H8081".

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