1 Wenn ein Hader|strong="H7379" ist|strong="H4941" zwischen Männern|strong="H0582", so soll man sie vor Gericht|strong="H4941" bringen|strong="H5066" und sie richten|strong="H8199" und den Gerechten|strong="H6662" gerecht sprechen|strong="H6663" und den Gottlosen|strong="H7563" verdammen|strong="H7561".
2 Und so der Gottlose|strong="H7563" Schläge|strong="H5221" verdient hat|strong="H1121", soll ihn doch der Richter|strong="H8199" heißen niederfallen|strong="H5307", und man soll|strong="H4557" ihm vor dem Richter|strong="H6440" eine Zahl|strong="H4557" Schläge|strong="H5221" geben nach dem Maß|strong="H1767" seiner Missetat|strong="H7564".
3 Wenn man ihm vierzig|strong="H0705" Schläge gegeben hat, soll man ihn nicht|strong="H3254" mehr schlagen|strong="H5221", auf daß nicht|strong="H3254", so man mehr|strong="H7227" Schläge|strong="H4347" gibt|strong="H5221", er zuviel geschlagen werde und dein Bruder|strong="H0251" verächtlich|strong="H7034" vor deinen Augen|strong="H5869" sei|strong="H7034".
4 Du sollst dem Ochsen|strong="H7794", der da drischt|strong="H1778", nicht das Maul verbinden|strong="H2629".
5 Wenn Brüder|strong="H0251" beieinander wohnen|strong="H3427" und einer|strong="H0259" stirbt|strong="H4191" ohne Kinder|strong="H1121", so soll des Verstorbenen|strong="H4191" Weib|strong="H0802" nicht einen fremden|strong="H2114" Mann|strong="H0376" draußen|strong="H2351" nehmen; sondern ihr Schwager|strong="H2993" soll sich zu ihr|strong="H0935" tun|strong="H3947" und sie zum Weibe nehmen|strong="H0802" und sie ehelichen|strong="H2992".
6 Und den ersten|strong="H1060" Sohn, den sie gebiert|strong="H3205", soll er bestätigen|strong="H6965" nach dem Namen|strong="H8034" seines verstorbenen|strong="H4191" Bruders|strong="H0251", daß sein Name|strong="H8034" nicht vertilgt werde|strong="H4229" aus Israel|strong="H3478".
7 Gefällt|strong="H2654" es aber dem Mann|strong="H0376" nicht|strong="H2654", daß er sein Schwägerin|strong="H2994" nehme|strong="H3947", so soll sie, seine Schwägerin|strong="H2994" hinaufgehen|strong="H5927" unter das Tor|strong="H8179" vor die Ältesten|strong="H2205" und sagen|strong="H0559": Mein Schwager|strong="H2993" weigert|strong="H3985" sich, seinem Bruder|strong="H0251" einen Namen|strong="H8034" zu erwecken|strong="H6965" in Israel|strong="H3478", und will|strong="H0014" mich nicht ehelichen|strong="H2992".
8 So sollen ihn die Ältesten|strong="H2205" der Stadt|strong="H5892" fordern|strong="H7121" und mit ihm reden|strong="H1696". Wenn er dann darauf besteht|strong="H5975" und spricht|strong="H0559": Es gefällt mir|strong="H2654" nicht, sie zu nehmen|strong="H3947",
9 so soll seine Schwägerin|strong="H2994" zu ihm|strong="H5869" treten|strong="H5066" vor den Ältesten|strong="H2205" und ihm einen Schuh|strong="H5275" ausziehen|strong="H2502" von seinen Füßen|strong="H7272" und ihn|strong="H6440" anspeien|strong="H3417" und soll antworten|strong="H6030" und sprechen|strong="H0559": Also soll man|strong="H0376" tun|strong="H6213" einem jeden Mann, der seines Bruders|strong="H0251" Haus|strong="H1004" nicht erbauen will|strong="H1129"!
10 Und sein Namen|strong="H8034" soll in Israel|strong="H3478" heißen|strong="H7121" “des Barfüßers|strong="H5275" Haus|strong="H1004"”.
11 Wenn zwei Männer|strong="H0582" miteinander|strong="H0376" hadern|strong="H5327" und des einen|strong="H0259" Weib|strong="H0802" läuft zu|strong="H7126", daß sie ihren Mann|strong="H0376" errette|strong="H5337" von der Hand|strong="H3027" dessen, der ihn schlägt|strong="H5221", und streckt|strong="H7971" ihre Hand|strong="H3027" aus und ergreift|strong="H2388" ihn bei seiner Scham|strong="H4016",
12 so sollst du ihr die Hand|strong="H3709" abhauen|strong="H7112", und dein Auge|strong="H5869" soll sie nicht verschonen|strong="H2347".
13 Du sollst nicht zweierlei|strong="H0068" Gewicht|strong="H0068" in deinem Sack|strong="H3599", groß|strong="H1419" und klein|strong="H6996", haben;
14 und in deinem Hause|strong="H1004" soll nicht zweierlei|strong="H0374" Scheffel|strong="H0374", groß|strong="H1419" und klein|strong="H6996", sein.
15 Du sollst ein völlig|strong="H8003" und recht|strong="H6664" Gewicht|strong="H0068" und einen völligen|strong="H8003" und rechten|strong="H6664" Scheffel|strong="H0374" haben|strong="H3117", auf daß dein Leben|strong="H3117" lange währe|strong="H0748" in dem Lande|strong="H0127", das dir der HERR|strong="H3068", dein Gott|strong="H0430", geben wird|strong="H5414".
16 Denn wer solches|strong="H0428" tut|strong="H6213", der ist dem HERRN|strong="H3068", deinem Gott|strong="H0430", ein Greuel|strong="H8441" wie alle, die übel|strong="H5766" tun|strong="H6213".
17 Gedenke|strong="H2142" was dir die Amalekiter|strong="H6002" taten|strong="H6213" auf dem Wege|strong="H1870", da ihr aus Ägypten|strong="H4714" zoget|strong="H3318",
18 wie sie dich angriffen|strong="H7136" auf dem Wege|strong="H1870" und schlugen|strong="H2179" die letzten deines Heeres, alle die Schwachen|strong="H2826", die dir hinten|strong="H0310" nachzogen, da du müde|strong="H5889" und matt|strong="H3023" warst|strong="H3373", und fürchteten|strong="H3373" Gott|strong="H0430" nicht.
19 Wenn nun der HERR|strong="H3068", dein Gott|strong="H0430", dich zur Ruhe bringt|strong="H5117" von allen deinen Feinden|strong="H0341" umher|strong="H5439" im Lande|strong="H0776", das dir der HERR|strong="H3068", dein Gott|strong="H0430", gibt|strong="H5414" zum Erbe|strong="H5159" einzunehmen|strong="H3423", so sollst du das Gedächtnis|strong="H2143" der Amalekiter|strong="H6002" austilgen|strong="H4229" unter dem Himmel|strong="H8064". Das vergiß|strong="H7911" nicht!