1 Wenn man einen Erschlagenen|strong="H2491" findet|strong="H4672" in dem Lande|strong="H0127", das dir der HERR|strong="H3068", dein Gott|strong="H0430", geben wird|strong="H5414" einzunehmen|strong="H3423", und er liegt|strong="H5307" im Felde|strong="H7704" und man weiß nicht|strong="H3045", wer ihn erschlagen hat|strong="H5221",
2 so sollen deine Ältesten|strong="H2205" und Richter|strong="H8199" hinausgehen|strong="H3318" und von dem Erschlagenen|strong="H2491" messen|strong="H4058" bis an die Städte|strong="H5892", die umher|strong="H5439" liegen.
3 Welche Stadt|strong="H5892" die nächste|strong="H7138" ist|strong="H2491", deren|strong="H5892" Älteste|strong="H2205" sollen eine junge Kuh|strong="H5697" von den Rindern|strong="H1241" nehmen|strong="H3947", mit der man nicht gearbeitet|strong="H5647" und die noch nicht|strong="H4900" am Joch|strong="H5923" gezogen hat|strong="H4900",
4 und|strong="H2205" sollen sie|strong="H5697" hinabführen|strong="H3381" in einen kiesigen|strong="H0386" Grund|strong="H5158", der weder bearbeitet|strong="H5647" noch besät ist|strong="H2232", und daselbst|strong="H5158" im Grund ihr|strong="H5697" den Hals|strong="H6202" brechen|strong="H6202".
5 Da sollen herzukommen|strong="H5066" die Priester|strong="H3548", die Kinder|strong="H1121" Levi|strong="H3878"; denn der HERR|strong="H3068", dein Gott|strong="H0430", hat sie erwählt|strong="H0977", daß sie ihm dienen|strong="H8334" und in seinem|strong="H3068" Namen|strong="H8034" segnen|strong="H1288", und nach ihrem Mund|strong="H6310" sollen alle Sachen|strong="H7379" und alle Schäden|strong="H5061" gerichtet werden.
6 Und alle Ältesten|strong="H2205" der Stadt|strong="H5892" sollen herzutreten|strong="H7138" zu dem Erschlagenen|strong="H2491" und ihre Hände|strong="H3027" waschen|strong="H7364" über die junge Kuh|strong="H5697", der im Grunde|strong="H5158" der Hals gebrochen ist|strong="H6202",
7 und sollen antworten|strong="H6030" und sagen|strong="H0559": Unsre Hände|strong="H3027" haben dies Blut|strong="H1818" nicht vergossen|strong="H8210", so haben's|strong="H7200" auch unsre Augen|strong="H5869" nicht gesehen|strong="H7200".
8 Sei gnädig|strong="H3722" deinem Volk|strong="H5971" Israel|strong="H3478", das du, HERR|strong="H3068", erlöst hast|strong="H6299"; lege|strong="H5414" nicht das unschuldige|strong="H5355" Blut|strong="H1818" auf|strong="H7130" dein Volk|strong="H5971" Israel|strong="H3478"! So werden|strong="H3722" sie über dem Blut|strong="H1818" versöhnt sein|strong="H3722".
9 Also sollst du das unschuldige|strong="H5355" Blut|strong="H1818" von dir|strong="H7130" tun|strong="H1197", daß du tust|strong="H6213", was recht|strong="H3477" ist vor den Augen|strong="H5869" des HERRN|strong="H3068".
10 Wenn du in einen Streit|strong="H4421" ziehst|strong="H3318" wider deine Feinde|strong="H0341", und der HERR|strong="H3068", dein Gott|strong="H0430", gibt sie|strong="H5414" dir in deine Hände|strong="H3027", daß du ihre Gefangenen|strong="H7628" wegführst|strong="H7617",
11 und siehst|strong="H7200" unter den Gefangenen|strong="H7633" ein schönes|strong="H3303" Weib|strong="H0802" und hast Lust|strong="H2836" zu ihr|strong="H2836", daß du sie zum Weibe|strong="H0802" nehmest|strong="H3947",
12 so führe|strong="H0935" sie in|strong="H8432" dein Haus|strong="H1004" und laß sie ihr Haar|strong="H7218" abscheren|strong="H1548" und ihre Nägel|strong="H6856" beschneiden|strong="H6213"
13 und die Kleider|strong="H8071" ablegen|strong="H5493", darin sie gefangen|strong="H7628" ist|strong="H7628", und laß sie sitzen|strong="H3427" in deinem Hause|strong="H1004" und beweinen|strong="H1058" einen Monat|strong="H3117" lang|strong="H3391" ihren Vater|strong="H0001" und ihre Mutter|strong="H0517"; darnach|strong="H0310" gehe zu ihr|strong="H0935" und nimm sie zur Ehe|strong="H1166" und laß sie dein Weib|strong="H0802" sein.
14 Wenn du aber nicht|strong="H2654" mehr Lust|strong="H2654" zu ihr hast|strong="H7971", so sollst du sie gehen lassen|strong="H7971", wohin sie will|strong="H5315", und nicht|strong="H4376" um Geld|strong="H3701" verkaufen|strong="H4376" noch versetzen|strong="H6014", darum daß|strong="H0834" du sie gedemütigt hast|strong="H6031".
15 Wenn jemand|strong="H0376" zwei|strong="H8147" Weiber|strong="H0802" hat, eine|strong="H0259", die er liebhat|strong="H0157", und eine|strong="H0259", die er haßt|strong="H8130", und sie ihm Kinder|strong="H1121" gebären|strong="H3205", beide, die liebe|strong="H0157" und die unwerte|strong="H8130", daß der Erstgeborene|strong="H1060" von der unwerten|strong="H8146" ist,
16 und die Zeit|strong="H3117" kommt, daß er seinen Kindern|strong="H1121" das Erbe austeile|strong="H5157", so kann er nicht|strong="H3201" den Sohn|strong="H1121" der liebsten|strong="H0157" zum erstgeborenen|strong="H1069" Sohn machen für|strong="H6440" den erstgeborenen|strong="H1060" Sohn|strong="H1121" der unwerten|strong="H8130",
17 sondern er|strong="H1060" soll|strong="H5234" den Sohn|strong="H1121" der unwerten|strong="H8130" für den ersten Sohn erkennen|strong="H5234", daß er ihm zwiefältig|strong="H8147" gebe|strong="H5414" von allem|strong="H4672", was vorhanden ist|strong="H4672"; denn derselbe ist der Erstling|strong="H7225" seiner Kraft|strong="H0202", und der Erstgeburt|strong="H1062" Recht|strong="H4941" ist sein.
18 Wenn jemand|strong="H0376" einen eigenwilligen|strong="H5637" und ungehorsamen|strong="H4784" Sohn|strong="H1121" hat, der seines Vaters|strong="H0001" und seiner Mutter|strong="H0517" Stimme|strong="H6963" nicht gehorcht|strong="H8085" und, wenn sie ihn züchtigen|strong="H3256", ihnen nicht gehorchen will|strong="H8085",
19 so sollen ihn Vater|strong="H0001" und Mutter|strong="H0517" greifen|strong="H8610" und zu den Ältesten|strong="H2205" der Stadt|strong="H5892" führen|strong="H3318" und zu dem Tor|strong="H8179" des Orts|strong="H4725",
20 und zu den Ältesten|strong="H2205" der Stadt|strong="H5892" sagen|strong="H0559": Dieser unser Sohn|strong="H1121" ist eigenwillig|strong="H5637" und ungehorsam|strong="H4784" und gehorcht|strong="H8085" unsrer Stimme|strong="H6963" nicht|strong="H8085" und ist ein Schlemmer|strong="H2151" und ein Trunkenbold|strong="H5433".
21 So sollen|strong="H0582" ihn|strong="H0068" steinigen|strong="H7275" alle Leute|strong="H0582" der Stadt|strong="H5892", daß er sterbe|strong="H4191", und sollst also das Böse|strong="H7451" von|strong="H7130" dir tun|strong="H1197", daß es ganz Israel|strong="H3478" höre|strong="H8085" und sich fürchte|strong="H3372".
22 Wenn jemand|strong="H0376" eine Sünde|strong="H2399" getan hat|strong="H4941", die des Todes|strong="H4194" würdig ist, und wird getötet|strong="H4191", und man hängt|strong="H8518" ihn an ein Holz|strong="H6086",
23 so soll sein Leichnam|strong="H5038" nicht über Nacht|strong="H3885" an dem Holz|strong="H6086" bleiben|strong="H3885", sondern du sollst ihn|strong="H6912" desselben Tages|strong="H3117" begraben|strong="H6912", denn ein Gehenkter|strong="H8518" ist verflucht|strong="H7045" bei Gott|strong="H0430", auf daß du dein Land|strong="H0127" nicht verunreinigst|strong="H2930", das dir der HERR|strong="H3068", dein Gott|strong="H0430", gibt|strong="H5414" zum Erbe|strong="H5159".