Deuteronômio 19

DEU1912

1 Wenn der HERR|strong="H3068", dein Gott|strong="H0430", die Völker|strong="H1471" ausgerottet hat|strong="H3772", welcher Land|strong="H0776" dir der HERR|strong="H3068", dein Gott|strong="H0430", geben wird|strong="H5414", daß du es einnehmest|strong="H3423" und in ihren Städten|strong="H5892" und Häusern|strong="H1004" wohnst|strong="H3427",

2 sollst du dir drei|strong="H7969" Städte|strong="H5892" aussondern|strong="H0914" in|strong="H8432" dem Lande|strong="H0776", das dir der HERR|strong="H3068", dein Gott|strong="H0430", geben wird|strong="H5414" einzunehmen|strong="H3423".

3 Und sollst den Weg|strong="H1870" dahin zurichten|strong="H3559" und das Gebiet|strong="H1366" deines Landes|strong="H0776", das dir der HERR|strong="H3068", dein Gott|strong="H0430", austeilen wird|strong="H5157", in drei Kreise|strong="H8027" scheiden, daß dahin fliehe, wer einen Totschlag|strong="H7523" getan hat|strong="H5127".

4 Und also soll's sein mit der Sache|strong="H1697" des Totschlägers|strong="H7523", der dahin flieht|strong="H5127", daß er lebendig bleibe|strong="H2425": wenn jemand seinen Nächsten|strong="H7453" schlägt|strong="H5221", nicht vorsätzlich|strong="H1097", und hat|strong="H8543" zuvor|strong="H8032" keinen Haß|strong="H8130" auf ihn gehabt,

5 sondern als wenn jemand mit seinem Nächsten|strong="H7453" in den Wald|strong="H3293" ginge|strong="H0935", Holz|strong="H6086" zu hauen|strong="H2404", und seine Hand|strong="H3027" holte|strong="H5080" mit der Axt|strong="H1631" aus|strong="H5080", das Holz|strong="H6086" abzuhauen|strong="H3772", und das Eisen|strong="H1270" führe vom|strong="H5394" Stiel|strong="H6086" und träfe|strong="H4672" seinen Nächsten|strong="H7453", daß er stürbe|strong="H4191": der soll in|strong="H0259" dieser Städte|strong="H5892" eine fliehen|strong="H5127", daß er lebendig|strong="H2425" bleibe,

6 auf daß nicht der Bluträcher|strong="H1350" dem Totschläger|strong="H0310" nachjage|strong="H7291", weil|strong="H3588" sein Herz|strong="H3824" erhitzt ist|strong="H3179", und ergreife ihn|strong="H5381", weil der Weg|strong="H1870" so ferne ist|strong="H7235", und schlage ihn|strong="H5221" tot|strong="H5315", so er doch nicht|strong="H4941" des Todes|strong="H4194" schuldig ist|strong="H3588", weil er keinen Haß|strong="H8130" gegen ihn|strong="H8543" getragen hat|strong="H8032".

7 Darum gebiete ich|strong="H6680" dir|strong="H0559", daß du drei|strong="H7969" Städte|strong="H5892" aussonderst|strong="H0914".

8 Und so der HERR|strong="H3068", dein Gott|strong="H0430", deine Grenzen|strong="H1366" erweitern|strong="H7337" wird, wie er deinen Vätern|strong="H0001" geschworen hat|strong="H7650", und gibt|strong="H5414" dir alles Land|strong="H0776", das er geredet|strong="H1696" hat deinen Vätern|strong="H0001" zu geben|strong="H5414"

9 (so du anders alle diese Gebote|strong="H4687" halten wirst|strong="H8104", daß du darnach tust|strong="H6213", die ich dir heute|strong="H3117" gebiete|strong="H6680", daß du den HERRN|strong="H3068", deinen Gott|strong="H0430", liebst|strong="H0157" und in seinen Wegen|strong="H1870" wandelst|strong="H3212" dein Leben lang|strong="H3117"), so sollst du noch drei|strong="H7969" Städte|strong="H5892" tun|strong="H3254" zu diesen dreien|strong="H7969",

10 auf daß nicht unschuldig|strong="H5355" Blut|strong="H1818" in deinem|strong="H7130" Land|strong="H0776" vergossen werde|strong="H8210", das dir der HERR|strong="H3068", dein Gott|strong="H0430", zum Erbe|strong="H5159" gibt|strong="H5414", und Blutschulden|strong="H1818" auf dich kommen.

11 Wenn aber jemand|strong="H0376" Haß|strong="H8130" trägt|strong="H8130" wider seinen Nächsten|strong="H7453" und lauert|strong="H0693" auf ihn|strong="H6965" und macht sich über ihn und schlägt|strong="H5221" ihn tot|strong="H4191" und flieht|strong="H5127" in|strong="H0259" dieser|strong="H0411" Städte|strong="H5892" eine,

12 so sollen die Ältesten|strong="H2205" in seiner Stadt|strong="H5892" hinschicken|strong="H7971" und ihn von da holen|strong="H3947" lassen|strong="H3947" und ihn in die Hände|strong="H3027" des Bluträchers|strong="H1350" geben|strong="H5414", daß er sterbe|strong="H4191".

13 Deine Augen|strong="H5869" sollen ihn nicht verschonen|strong="H2347", und du sollst das unschuldige|strong="H5355" Blut|strong="H1818" aus Israel|strong="H3478" tun|strong="H1197", daß dir's wohl gehe|strong="H2895".

14 Du sollst deines Nächsten|strong="H7453" Grenze|strong="H1366" nicht zurücktreiben|strong="H5253", die die Vorfahren|strong="H7223" gesetzt|strong="H1379" haben|strong="H1379" in deinem Erbteil|strong="H5159", das du erbest|strong="H5157" in dem Lande|strong="H0776", das dir der HERR|strong="H3068", dein Gott|strong="H0430", gegeben|strong="H5414" hat einzunehmen|strong="H3423".

15 Es soll kein einzelner|strong="H0259" Zeuge|strong="H5707" wider jemand|strong="H0376" auftreten|strong="H6965" über irgend eine Missetat|strong="H5771" oder Sünde|strong="H2403", es sei welcherlei Sünde|strong="H2399" es sei|strong="H2398", die man tun kann, sondern in dem Mund|strong="H6310" zweier|strong="H8147" oder|strong="H6310" dreier|strong="H7969" Zeugen|strong="H5707" soll die Sache|strong="H1697" bestehen|strong="H6965".

16 Wenn ein frevler|strong="H2555" Zeuge|strong="H5707" wider jemand|strong="H0376" auftritt|strong="H6965", über ihn zu bezeugen|strong="H6030" eine Übertretung|strong="H5627",

17 so sollen die beiden|strong="H8147" Männer|strong="H0582", die eine Sache|strong="H7379" miteinander haben|strong="H5975", vor|strong="H6440" dem HERRN|strong="H3068", vor|strong="H6440" den Priestern|strong="H3548" und Richtern|strong="H8199" stehen, die zur selben Zeit|strong="H3117" sein werden;

18 und die Richter|strong="H8199" sollen wohl|strong="H1875" forschen|strong="H3190". Und wenn der falsche|strong="H8267" Zeuge|strong="H5707" hat ein falsches|strong="H8267" Zeugnis|strong="H6030" wider seinen Bruder|strong="H0251" gegeben,

19 so sollt ihr ihm tun|strong="H6213", wie er gedachte|strong="H2161" seinem Bruder|strong="H0251" zu tun|strong="H6213", daß du das Böse|strong="H7451" von|strong="H7130" dir wegtust|strong="H1197",

20 auf daß es die andern|strong="H7604" hören|strong="H8085", sich fürchten|strong="H3372" und nicht|strong="H3254" mehr solche böse|strong="H7451" Stücke|strong="H1697" vornehmen zu tun|strong="H6213" unter|strong="H7130" dir.

21 Dein Auge|strong="H5869" soll sie nicht schonen|strong="H2347"; Seele|strong="H5315" um Seele|strong="H5315", Auge|strong="H5869" um Auge|strong="H5869", Zahn|strong="H8127" um Zahn|strong="H8127", Hand|strong="H3027" um Hand|strong="H3027", Fuß|strong="H7272" um Fuß|strong="H7272".

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